Achtung Falle – Vorsicht beim Kauf von Baugrundstücken in Kleinanzeigen-Portalen

Symbolbild - Quelle: Pixabay

Nicht auf jedem Grundstück ist eine Wohnbebauung zulässig und möglich

Langenhagen (pm). Die Stadt Langenhagen rät bei der Suche nach Baugrundstücken in Kleinanzeigen-Portalen zur Vorsicht. Die das Angebot einstellende Person entscheidet, wie sie ihre Flächen bewirbt und welche Angaben sie macht. Fehlen jedoch wichtige Informationen, etwa zu baurechtlich zulässigen Nutzungen, ist Vorsicht geboten. Denn nicht auf jedem Grundstück ist Wohnbebauung zulässig.

„Solche Fälle sind zwar die große Ausnahme“, sagt Dezernent und erster Stadtrat Carsten Hettwer, „doch für Kaufinteressierte sehr ärgerlich“. Vor allem, wenn Interessierte bereits Zeit und Geld investiert haben, um anzureisen und sich das Grundstück und die Umgebung anzuschauen. Um dann früher oder später zu erfahren: Auf diesem Grundstück ist keine Wohn- oder sonstige Bebauung zulässig.

Das kann etwa dann der Fall sein, wenn sich ein Grundstück abseits bebauter Flächen, im sogenannten Außenbereich, befindet. Die Zulässigkeit eines Bauvorhabens richtet sich deshalb zunächst nach planungsrechtlichen Voraussetzungen. Sie werden in einem Bebauungsplan (B-Plan) festgelegt oder aus der näheren Umgebung abgeleitet. Alle Informationen dazu erhalten Kaufinteressierte unter www.langenhagen.de/planungsrecht. Von dort haben sie auch Zugang zum Geodatenportal, in dem alle B-Pläne mit gestatteten Nutzungen und Flächenentwicklungen veröffentlicht sind.

Damit enttäuschte Kaufinteressenten schlimmsten Falls nicht nur die Möglichkeit sehen, Strafanzeige gegen den Anbieter einer Kleinanzeige zu erstatten oder den Rechtsweg einzuschlagen, um sich ihr Geld im Nachhinein zurückzuholen, sollten sie sich frühzeitig an die Stadtverwaltung wenden. „Wer sich vor dem Kauf eines Grundstückes unsicher ist, kann eine E-Mail an stadtplanung@langenhagen.de schreiben“, empfiehlt Hettwer. „Selbstverständlich geben wir auch Auskunft zu Plänen der Baulandentwicklung, soweit uns diese bekannt sind“, so der Stadtbaurat weiter. Wegen der COVID-19 Pandemie bittet er jedoch, derzeit von Besuchen im Rathaus abzusehen. „Wer uns aber eine Rufnummer hinterlässt, wird natürlich zurückgerufen“, so Hettwer.

Vorheriger Artikel66 Stunden am Boden. Wie Albert P. (75) aus Wunstorf zum Hausnotruf kam
Nächster ArtikelSie fragen – das Präventionsteam der Polizei antwortet