Weniger Straftaten, sinkende Kriminalitätsbelastung und hohe Aufklärungsquote bei gleichzeitigen Herausforderungen in einzelnen Bereichen
Hannover (pm/redk). Erfreuliches Ergebnis bei der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik Niedersachsen 2025: Die Kriminalität im Land ist erneut zurückgegangen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2025 weist weniger registrierte Straftaten, eine gesunkene Kriminalitätsbelastung und eine weiterhin hohe Aufklärungsquote aus. Gleichzeitig zeigen sich in einzelnen Deliktsbereichen wie Häuslicher Gewalt und Messerangriffen gegenläufige Entwicklungen, auf die Politik und Sicherheitsbehörden reagieren.
Die Niedersächsische Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, hat die Polizeiliche Kriminalstatistik 2025 am 16. März 2026 vorgestellt.
Zentrale Kennzahlen der PKS 2025
Die statistischen Kerndaten belegen eine insgesamt positive Entwicklung der Sicherheitslage in Niedersachsen:
Die Aufklärungsquote liegt mit 62,72 Prozent weiterhin auf einem hohen Niveau.
Die Zahl der polizeilich registrierten Straftaten sank im Jahr 2025 erneut um 4,28 Prozent.
Die Kriminalitätsbelastung ging ebenfalls zurück. Die Häufigkeitszahl beträgt 6.329 Straftaten pro 100.000 Einwohner und erreicht damit den drittniedrigsten Stand der vergangenen zehn Jahre. Lediglich in den Jahren 2020 und 2021 lag dieser Wert niedriger.
Der Rückgang der Gesamtfallzahlen ist auf Abnahmen in nahezu allen Hauptgruppen der PKS zurückzuführen. Dazu zählen Straftaten gegen das Leben, gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen die persönliche Freiheit sowie Diebstahlsdelikte, Vermögens und Fälschungsdelikte und Verstöße gegen strafrechtliche Nebengesetze. Besonders deutlich wirkt sich die Teillegalisierung von Cannabis auf die Fallzahlen in diesem Bereich aus.
Innenministerin Behrens erklärte dazu: „Niedersachsen ist im vergangenen Jahr noch sicherer geworden: Für das Jahr 2025 verzeichnen wir weniger Straftaten, eine geringere Häufigkeitszahl und eine weiterhin hohe Aufklärungsquote.
Wir können davon ausgehen, dass sich Niedersachsen mit der gesunkenen Kriminalitätsbelastung und stabilen Aufklärungsquote auch im vergangenen Jahr in einer vorderen Position im Ländervergleich wiederfinden wird.
Zur Wahrheit gehört aber auch: Es gibt Auffälligkeiten in einzelnen Phänomenbereichen und wir dürfen uns auf dem insgesamt positiven Trend nicht ausruhen. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Messerangriffe und Häusliche Gewalt. Zur Verhinderung schwerer zielgerichteter Gewaltstraftaten implementieren wir ein Konzept zur Früherkennung und ein Bedrohungsmanagement. Dabei investieren wir in erheblichem Umfang personelle Ressourcen und stärken die Netzwerkarbeit mit anderen Behörden und Institutionen.“
Häusliche Gewalt auf hohem Niveau
Häusliche Gewalt umfasst mehrere Deliktsformen von Sachbeschädigung bis hin zu Tötungsdelikten. Im Jahr 2025 registrierte die Polizei in Niedersachsen 32.540 Fälle Häuslicher Gewalt. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine nahezu unveränderte Entwicklung mit minus 0,02 Prozent.
Ursächlich für das weiterhin hohe Niveau sind vor allem einfache Körperverletzungen. Insgesamt wurden 19.136 Körperverletzungen erfasst, darunter 3.159 gefährliche und schwere Körperverletzungen. Zudem registrierte die Polizei vier vollendete und 17 versuchte Morde sowie neun vollendete und 29 versuchte Totschlagsdelikte im Kontext Häuslicher Gewalt. Die Zahl dieser Taten sank zwar von 83 auf 59, dennoch ereignet sich statistisch betrachtet weiterhin mindestens ein versuchtes oder vollendetes Tötungsdelikt pro Woche.
Zur besseren Bekämpfung setzt die Polizei Niedersachsen gemeinsam mit Netzwerkpartnern auf abgestufte Handlungskonzepte, enge Kooperationen und den weiteren Ausbau von Unterstützungsstrukturen für Betroffene.
Elektronische Aufenthaltsüberwachung geplant
Vor diesem Hintergrund hat die Niedersächsische Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Polizei und Ordnungsbehördengesetzes in den Landtag eingebracht. Vorgesehen ist unter anderem die Ausweitung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung auf Hochrisikofälle Häuslicher Gewalt. Täter sollen kontrolliert und Betroffene mit ihrem Einverständnis technisch vorgewarnt werden können.
Parallel befindet sich ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Gewaltschutzgesetz im Gesetzgebungsverfahren. Ein Inkrafttreten wird für das Frühjahr 2027 erwartet.
Behrens sagte dazu wörtlich: „Die Zahlen sind erschütternd und zeigen, dass Häusliche Gewalt kein Randphänomen ist, sondern mitten in unserer Gesellschaft stattfindet. Wir dürfen nicht zulassen, dass Betroffene allein gelassen werden. Die Bekämpfung der Häuslichen Gewalt ist dabei auch eine Frage der Inneren Sicherheit – sie betrifft die Stabilität unseres Zusammenlebens und die Sicherheit in den eigenen vier Wänden. Niedersachsen setzt deshalb auf eine Kombination aus konsequenter Strafverfolgung, Prävention und innovativen Hilfsangeboten. Mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung nach dem ‚Spanischen Modell‘ schaffen wir im Rahmen der Novelle des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes ein wirksames Instrument, um Täter zu kontrollieren und Betroffene besser zu schützen. Gleichzeitig ist mir wichtig zu betonen: Die elektronische Fußfessel ist kein Allheilmittel! Sie wird aufgrund der hohen rechtlichen Hürden für ihren Einsatz auch künftig nur in vergleichsweise wenigen, sehr schweren Fällen zum Einsatz kommen dürfen. Ich warne deshalb sehr entschieden davor, so zu tun, als könnten wir ein so massives und so tief in unserer Gesellschaft verankertes Problem mit der rechtlichen Befugnis zum Einsatz der elektronischen Fußfessel ganzheitlich lösen.“
Messerangriffe erreichen neuen Höchststand
Die Zahl der Messerangriffe stieg 2025 um 4,26 Prozent von 3.055 auf 3.185 Fälle und erreichte damit einen neuen Höchststand. Messerangriffe werden seit 2020 bundesweit als eigenes Phänomen in der PKS erfasst. Erfasst werden Taten, bei denen ein Messer unmittelbar gegen Personen eingesetzt oder angedroht wird.
Mehr als die Hälfte der Messerangriffe entfällt auf Bedrohungen. Diese stiegen um 15,17 Prozent auf 1.739 Fälle und machen 54,60 Prozent aller Messerangriffe aus. Demgegenüber ging die Zahl der gefährlichen und schweren Körperverletzungen mit Messer um 12,76 Prozent auf 766 Fälle zurück.
Als Reaktion wurden Waffen und Messerverbotszonen ausgeweitet. Die bestehende Zone in Hannover wurde räumlich und zeitlich erweitert, neue Zonen entstanden in Braunschweig, Göttingen, Osnabrück und Wolfsburg.
Zusätzlich wird das Innenministerium ein landesweites Waffen und Messerverbot im Öffentlichen Personennahverkehr erlassen. Das Verbot gilt in Bussen, Bahnen, Fähren sowie in Gebäuden, auf Bahnsteigen und in Unterführungen. Ausnahmen sind unter anderem für Einsatzkräfte, Sicherheitsdienste und bestimmte Berufsgruppen vorgesehen.
Rückgang der Jugendkriminalität
Die Zahl der aufgeklärten Fälle mit Tatverdächtigen unter 21 Jahren sank 2025 auf 56.643 Fälle. Im Vorjahr waren es 62.734. Rückgänge zeigen sich bei Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden. Besonders deutlich ist der Rückgang bei den 18 bis unter 21 Jährigen, bei denen mit minus 9,15 Prozent erneut ein historischer Tiefststand erreicht wurde.
Abnahmen betreffen vor allem Diebstahl und Sachbeschädigung. Auch bei Rohheitsdelikten und Straftaten gegen die persönliche Freiheit gingen die Zahlen erstmals wieder zurück.
Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger leicht gestiegen
Die Zahl deutscher Tatverdächtiger sank um 3,13 Prozent auf 143.381. Gleichzeitig wurden 73.268 nichtdeutsche Tatverdächtige registriert, was einem Anteil von 33,82 Prozent entspricht. Ohne ausländerrechtliche Verstöße liegt der Anteil bei 32,09 Prozent.
Tatverdächtige Flüchtlinge gingen um 3,25 Prozent auf 16.948 Personen zurück. Ohne ausländerrechtliche Verstöße sank diese Zahl um 14,38 Prozent auf 10.790.
Behrens betonte: „Um es ganz klar zu sagen: Kriminalität ist keine Frage der Nationalität! Das Risiko straffällig zu werden, wird insbesondere von sozioökonomischen Faktoren beeinflusst. dennoch stellen wir fest: Unter den nichtdeutschen Tatverdächtigen sind auch solche, die als Geflüchtete zu uns gekommen sind. Vor diesem Hintergrund ist es richtig und wichtig, dass der Bund seinen Ankündigungen Taten folgen lässt … Wir werden mit Blick auf Rückführungen deshalb weiterhin diejenigen priorisieren, die hier straffällig geworden sind.“
Auswirkungen der Cannabis Teillegalisierung
Durch die Entkriminalisierung konsumnaher Cannabisdelikte gingen die polizeilich erfassten Straftaten im Zusammenhang mit Cannabis 2025 um mehr als 50 Prozent zurück. Gleichzeitig geht die Landesregierung weiterhin von einer hohen Drogenverfügbarkeit aus. Der erste Evaluationsbericht zum Konsumcannabisgesetz vom 29. September 2025 zeigt, dass zentrale Ziele wie die Verdrängung des Schwarzmarktes bislang nicht erreicht wurden.
Neues Konzept zur Früherkennung schwerer Gewalttaten
Zum 1. April 2026 wird ein landeseinheitliches Rahmenkonzept zur Früherkennung und zum Bedrohungsmanagement eingeführt. Unter Federführung des Landeskriminalamtes entstehen spezialisierte Einheiten in allen Polizeiinspektionen sowie eine zentrale Stelle auf Landesebene. Ziel ist die frühzeitige Identifikation potenzieller Gefährder und die Prävention schwerer Gewalttaten.
Behrens erklärte abschließend: „Deshalb investieren wir landesweit deutlich mehr als 30 Dienstposten, die sich zukünftig disloziert und ausschließlich mit dem Thema zur Früherkennung und dem Bedrohungsmanagement befassen werden. Dort, wo Anzeichen für eine Gefährdung sichtbar werden, reagieren wir konsequent und mit allen rechtlich verfügbaren Mitteln.“










