Start Hannover und Region Alkoholkonsumverbot am Hannover Hauptbahnhof tritt in Kraft

Alkoholkonsumverbot am Hannover Hauptbahnhof tritt in Kraft

Hauptbahnhof Hannover: Alkoholkonsumverbot tritt am 1. Mai in Kraft
Hauptbahnhof Hannover: Alkoholkonsumverbot tritt am 1. Mai in Kraft. - Foto: Matthias Falk

Deutsche Bahn setzt gemeinsam mit HRG und ÜSTRA auf mehr Sicherheit und Sauberkeit

Am Hannover Hauptbahnhof trat zum Freitag, 1. Mai 2026, ein umfassendes Alkoholkonsumverbot in Kraft. Die Maßnahme wird von der Deutsche Bahn (DB) gemeinsam mit der Hannover Region Grundstücksgesellschaft HRG & Co. – Passerelle KG sowie der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG umgesetzt. Ziel ist es, das Sicherheits- und Sauberkeitsgefühl für Reisende und Besucherinnen und Besucher spürbar zu verbessern.

hauptbahnhof hannover: alkoholkonsumverbot tritt am 1. mai in kraft
hauptbahnhof hannover: alkoholkonsumverbot tritt am 1. mai in kraft. – foto: matthias falk

Künftig ist der Konsum alkoholischer Getränke sowohl im Bahnhofsgebäude als auch im direkten Umfeld des Hauptbahnhofs untersagt. Das Verbot gilt für sämtliche Zuwegungen, Zuständigkeitsbereiche sowie alle Bahnsteige der Deutschen Bahn und der ÜSTRA. Ausgenommen sind alkoholische Getränke, die verschlossen mitgeführt werden, etwa aus einem Einkauf, sowie der Konsum in gastronomischen Betrieben innerhalb des Bahnhofs und der Niki-de-Saint-Phalle-Promenade.

Reaktion auf Rückmeldungen von Reisenden

Nach Angaben der beteiligten Partner reagiert das Alkoholkonsumverbot auf zahlreiche Rückmeldungen von Fahrgästen, die sich insbesondere in den Abend- und Nachtstunden ein ruhigeres und sichereres Umfeld gewünscht haben.

„Wir wollen, dass sich Reisende und Gäste im und um den Hauptbahnhof sicher und wohl fühlen“, erklärte Jörn Tunat, Bahnhofsmanager der DB InfraGO für Hannover. Das Verbot werde im Rahmen eines Modellprojekts mit Information, Dialog und Augenmaß umgesetzt und sei ein weiterer Schritt zur Verbesserung des Reiseerlebnisses – ergänzend zum laufenden Sofortprogramm für mehr Sicherheit und Sauberkeit an Bahnhöfen.

Auch die HRG begrüßt die Initiative. Geschäftsführer Ingo Ralfs kündigte an, die Hausordnung entsprechend anzupassen. Zum Geltungsbereich des Alkoholkonsumverbots zählen unter anderem das Parkhaus am Hauptbahnhof, der Kiss-&-Ride-Parkplatz, der Raschplatz sowie die gesamte Niki-de-Saint-Phalle-Promenade bis zum Kröpcke.

Einheitliche Regelung im Nahverkehr

Aus Sicht der ÜSTRA schließt das neue Verbot eine bislang bestehende Lücke. „Mit dem bereits geltenden Alkoholkonsumverbot auf allen ober- und unterirdischen Stadtbahn-Stationen der ÜSTRA wird nun auch der Bereich rund um den Hauptbahnhof einbezogen“, so Kai Kaminski aus dem Stabsbereich Strategische Planung & Verkehrsprojekte. Die einheitliche Regelung erleichtere die Durchsetzung deutlich.

Umsetzung mit Augenmaß

Die Einführung des Verbots erfolgt schrittweise. Zunächst informieren Sicherheits- und Ordnungsdienste über die geänderte Hausordnung. Zusätzlich weisen Durchsagen, Aushänge und Piktogramme an den Zugängen auf die neue Regelung hin. Bei Verstößen sind Platzverweise möglich, im Wiederholungsfall kann auch ein Hausverbot ausgesprochen werden.

Teil des DB-Sofortprogramms

Das Alkoholkonsumverbot ist eingebettet in das bundesweite Sofortprogramm der Deutschen Bahn für mehr Sicherheit und Sauberkeit an Bahnhöfen. Seit Januar sind an 35 besonders stark frequentierten Stationen zusätzliche Sicherheitskräfte im Einsatz. An 30 großen Bahnhöfen wurden zudem die Reinigungsintervalle erhöht, unter anderem durch mobile Teams. Ziel ist es, den Aufenthalt für Fahrgäste insgesamt angenehmer zu gestalten und einen sicheren Zugang zu den Zügen zu gewährleisten.

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