Ab April gilt wieder die Anleinpflicht in Wäldern und Landschaft
Hannover/Langenhagen (pm/redk). Mit Beginn der Brut- und Setzzeit am 1. April gilt im gesamten Stadtgebiet Langenhagens eine generelle Leinenpflicht für Hunde. Sie endet am 15. Juli und dient dem Schutz heimischer Wildtiere, die in dieser Zeit besonders störungsempfindlich sind.
Während der Brut- und Setzzeit ziehen viele Tiere ihren Nachwuchs auf. Unangeleinte Hunde können Jungtiere gefährden oder brütende Vögel vertreiben. Zum Schutz der Tierwelt bittet die Stadt Langenhagen daher alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die geltenden Regelungen einzuhalten.
Ausgewiesene Hundeauslaufflächen
Damit Hunde auch während der Leinenpflicht ausreichend Auslauf ohne Leine erhalten können, stehen im Stadtgebiet folgende ausgewiesene Hundeauslaufflächen zur Verfügung:
- Stadtpark
- Wietzepark
- Brinker Park
- Silbersee (eingezäunter Bereich)
Diese Flächen dürfen ausdrücklich für den Freilauf genutzt werden. Zu beachten ist jedoch, dass ausschließlich die gekennzeichneten Bereiche freigegeben sind. Angrenzende Wege und Grünanlagen unterliegen weiterhin der Leinenpflicht.
Bußgelder bei Verstößen
Wer Hunde außerhalb der erlaubten Flächen unangeleint laufen lässt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Stadt Langenhagen appelliert an die Rücksichtnahme aller Hundehalterinnen und Hundehalter, um Wildtiere zu schützen und ein respektvolles Miteinander in den Grün- und Erholungsanlagen zu gewährleisten.
Hannover: Anleinpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit
Ab dem 1. April gilt in Hannover die gesetzlich vorgeschriebene Anleinpflicht für Hunde in Wäldern und der freien Landschaft. Die Regelung gilt bis zum 15. Juli und dient dem Schutz freilebender Tiere während der sensiblen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit. Rechtsgrundlage ist das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG).
„Gerade jetzt brauchen viele Tierarten Ruhe und sichere Rückzugsräume. Wer seinen Hund anleint, leistet einen direkten Beitrag zum Schutz von Jungtieren und bodenbrütenden Vögeln“, erklärt Justin Kirchhoff, Leiter des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün der Landeshauptstadt Hannover.
Schutz gefährdeter Arten
Zu den besonders gefährdeten Arten in der freien Landschaft zählen Feldlerche, Wachtel, Rebhuhn und Wiesenpieper. In den Wäldern Hannovers sind unter anderem Zilpzalp, Nachtigall, Rotkehlchen und Zaunkönig auf ungestörte Brutbedingungen angewiesen. Freilaufende Hunde können brütende Vögel aufscheuchen oder Jungtiere gefährden, oft ohne dass Halterinnen und Halter dies bemerken. Schon kurze Störungen können dazu führen, dass Gelege auskühlen oder aufgegeben werden.
Ausnahmen und Einschränkungen
Von der Anleinpflicht ausgenommen sind ausgewiesene Hundeauslaufflächen und -wege. Einschränkungen bestehen jedoch auf den Hundeauslaufwegen im Landschaftsraum Kronsberg sowie auf der Hundeauslauffläche im Bornumer Holz, wo zeitweise ebenfalls Leinenpflicht gilt.
Hinweise zu Baumpflegearbeiten
Auch bei Rückschnitten von Bäumen und Hecken ist während der Brut- und Setzzeit besondere Rücksicht geboten. Maßnahmen müssen gemäß Baumschutzsatzung und Naturschutzrecht durchgeführt werden, um brütende Vögel nicht zu gefährden. Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün stellt hierzu ein entsprechendes Merkblatt bereit.










