Verdacht Betäubungsmittel konsumiert zu haben – fehlender Versicherungsschutz – Mehrere Blutproben genommen
Langenhagen – (KI/redaktionell geprüft). Bei vier Verkehrskontrollen am gestrigen Samstag, 10. Oktober 2026, stellte die Polizei gleich mehrere Verstöße fest. In drei Fällen bestand der Verdacht, dass die Fahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln standen. Bei drei Fahrzeugen fehlte nach Polizeiangaben der Versicherungsschutz. Einer der drei Fahrer mit Drogenverdacht war zugleich mit einem nicht versicherten Wagen unterwegs.
Kurz nach Mitternacht, um 0.55 Uhr, sollte ein 31-jähriger Autofahrer aus Langenhagen im Bereich Walsroder Straße/Hagenhof kontrolliert werden. Er ignorierte zunächst das Haltesignal des Streifenwagens. Einsatzkräfte stoppten das Auto kurz darauf vor einer Tiefgarage. Ein freiwilliger Urintest reagierte positiv auf Betäubungsmittel. Die Polizei ließ eine Blutprobe nehmen, untersagte die Weiterfahrt und leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Um 3.05 Uhr kontrollierte die Polizei einen 35-jährigen Mann am Reuterdamm. Er zeigte laut Polizei Anzeichen, die auf Betäubungsmittelkonsum hindeuteten. Außerdem war das Auto seit einem Jahr abgemeldet und nicht versichert. Die Polizei nahm eine Blutprobe und fertigte Anzeigen.
Fehlender Versicherungsschutz und falsche Kennzeichen
Bei einer Kontrolle um 22.25 Uhr an der Hans-Böckler-Straße stellten die Beamten fest, dass für das Auto eines 26-jährigen Mannes aus Langenhagen kein aktueller Versicherungsschutz bestand. Sie stellten die Kennzeichen sicher und leiteten ein Strafverfahren ein.
Um 23.15 Uhr fiel ein 40-jähriger Autofahrer am Harzweg durch seine Fahrweise auf. Bei der Kontrolle zeigte er nach Polizeiangaben Anzeichen für Betäubungsmittelkonsum. Sein Wagen war weder angemeldet noch versichert; außerdem gehörten die angebrachten Kennzeichen nicht zu diesem Fahrzeug. Die Polizei veranlasste eine Blutprobe und stellte den Führerschein sowie die Kennzeichen sicher. Sie fertigte Anzeigen wegen des Verdachts auf Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss, eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Kennzeichenmissbrauchs.










