Infektionsschutzgesetz ermöglicht Nutzung unter bestimmten Auflagen
Langenhagen (pm). Die Stadt Langenhagen kann ab Montag, 3. Mai 2021, ihre Schulsporthallen und Außensportplätze öffnen. Sportvereine können damit dort Angebote für Familien ausrichten. Möglich ist die eingeschränkte Öffnung aufgrund von § 28b Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 Infektionsschutzgesetz, nach der die Nutzung vom 7-Tages-Inzidenzwert für die Region Hannover abhängig ist. Am Freitag lag dieser der Region Hannover zufolge bei 145,6.
Über die Entwicklung hat die Stadt Langenhagen die Sportvereine in einem Schreiben vom 29. April informiert. In diesem hat sie zudem auf die geltenden Bedingungen bei einer Nutzung der städtischen Schulsporthallen und Außensportplätze hingewiesen. „Ich freue mich, dass diese kleine Lockerung für die Sportvereine möglich ist“, sagt Eva Bender, Dezernentin für Soziales, Bildung und Sport. „Auch wenn sie zunächst auf Familienangebote beschränkt ist, schafft es dennoch etwas Freiraum für Eltern und insbesondere Kinder, damit sie sich wieder sportlich betätigen können.“
Wichtig bei einem Nutzungsinteresse: Wer in einer Schulsporthalle oder auf einem Außensportplatz Familiensport anbieten möchte, muss dieses über seinen Verein beantragen. Das Angebot muss zudem im Rahmen bereits bestehender Nutzungszeiten des Vereines erfolgen.
„Derzeit ist die Region Hannover als Hochinzidenzkommune eingestuft; an einem Familiensportangebot dürfen deshalb nur Personen eines Haushaltes und eine weitere Person teilnehmen“, erläutert Thorben Noß, Leiter der Abteilung „Kinder, Jugend, Schule und Kultur“. Da sich die geltenden Regeln kurzfristig ändern können, appelliert die Verwaltung an alle Vereine, regelmäßig ihre E-Mail-Posteingänge zu überprüfen. „Der Sportring Langenhagen wird unsere Informationen weiterleiten, wenn es kurzfristige Änderungen geben sollte“, so Noß.