Ab 25 Personen gilt auch in Dorfgemeinschaftshäusern und anderen angemieteten Stadträumen 2G-Regel

Feierlichkeit
Symbolbild Feierlichkeit - Quelle: Pixabay

Stadtverwaltung informiert über Nutzungsauflagen angesichts aktueller Corona-Allgemeinverfügung

Langenhagen (pm). Die gute Nachricht ist: Die Stadt Langenhagen kann das Angebot, Dorfgemeinschaftshäuser (DGH) und andere städtische Räume für private Feiern beziehungsweise Veranstaltungen zu vermieten, aufrecht halten. Aufgrund der aktuell gültigen Corona-Allgemeinverfügung ist eine komplette Schließung etwa der DGH wie im vergangenen Oktober derzeit nicht erforderlich.

Jedoch gilt ab sofort für die Nutzung dieses Angebots folgende Regel: Nehmen mehr als 25 Personen teil, muss die für die Veranstaltung verantwortliche Person oder Gruppe auf die Einhaltung der 2G-Regel innerhalb der geschlossenen Räume achten. Lediglich vollständig Geimpfte und Genesene dürfen an der Feier, dem Treffen oder der Veranstaltung teilnehmen. Ausgenommen von dieser Regel sind gemäß der Allgemeinverfügung Unter-19-Jährige oder jene, die eine medizinische Indikation gegen eine Impfung nachweisen können.

„Bei Anfragen nach einem städtischen Raum beziehungsweise dessen Reservierung weisen wir selbstverständlich auf die 2G-Regel bei mehr als 25 Teilnehmenden in einem geschlossenen Raum hin“, berichtet Kirsten Grimm-Hose. Die Leiterin der städtischen Gebäudeverwaltung empfiehlt allen Interessierten, diesen Punkt gleich zu Beginn ihrer Planungen zu berücksichtigen.

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