Ab Freitag, 26. März, gilt ein generelles Besuchsverbot in der MHH für Angehörige

Plakat Besuchsverbot - © Karin Kaiser / MHH

Regelung gilt zunächst für vier Wochen / Einrichtung eines Hol- und Bringservice

Hannover (pm). Ab Freitag, 26. März 2021, gilt aufgrund der steigenden Inzidenzzahlen und der aktuellen Beschlüsse von Bund und Ländern wieder ein generelles Besuchsverbot in der MHH für Angehörige. Die Regelung gilt zunächst für vier Wochen. Ausgenommen von dieser Regelung sind der Kreißsaal und die Entbindungsstation sowie die Kinderklinik. Dort gelten die bislang bestehenden Regeln weiter, weitere Informationen siehe hier. Zudem besteht eine Ausnahmeregelung für Angehörige von Patienten, die palliativmedizinisch behandelt werden. Das Besuchsverbot dient dem Schutz der Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kliniken. Begleitpersonen (wenn erforderlich) bei ambulanten Patienten sind weiterhin erlaubt.

Einrichtung eines Hol- und Bringservice

Damit die notwendige Sach- und Wäscheversorgung der stationären Patientinnen und Patienten durch ihre Angehörigen weiterhin gewährleistet ist, wird ein Hol- und Bringservice eingerichtet. Angehörige können die benötigten Sachen werktags in der Zeit von 14 bis 19 Uhr am Service-Point im Hauptklinikum abgeben.

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://corona.mhh.de/besuch

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