Ab Mittwoch, 1. Dezember, gilt in der MHH ein generelles Besuchsverbot für Angehörige

Besuchsverbot MHH
Ab Mittwoch, 1. Dezember, gilt in der MHH ein generelles Besuchsverbot für Angehörige. - Quelle: MHH /Karin Kaiser

Nur zwingend erforderliche Begleitpersonen für ambulante Patienten / Hol- und Bringservice für Sach- und Wäscheversorgung

Hannover (pm). In allen Krankenhäusern der Stadt und Region Hannover einschließlich der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) gilt ab Mittwoch, 1. Dezember 2021, ein generelles Besuchsverbot für Angehörige von Patienten. Ausgenommen von dieser grundsätzlichen Regelung sind der Kreißsaal und die Kinderklinik. Dort gelten die bislang bestehenden Regeln weiter, nähere Informationen siehe hier. Individuelle Absprachen sind möglich, zum Beispiel besteht eine Ausnahmeregelung für Patienten, die palliativmedizinisch betreut werden. Das Besuchsverbot dient dem Schutz der Patienten sowie der Mitarbeitenden der Kliniken. Begleitpersonen (wenn erforderlich) bei ambulanten Patienten sind weiterhin erlaubt. Die MHH hält kein Testangebot vor!

Einrichtung eines Hol- und Bringservice für Sach- und Wäscheversorgung

Damit die notwendige Sach- und Wäscheversorgung der stationären Patientinnen und Patienten durch ihre Angehörigen weiterhin gewährleistet ist, ist ein Hol- und Bringservice eingerichtet. Angehörige können die benötigten Sachen werktags in der Zeit von 14 bis 19 Uhr am Service-Point im Hauptklinikum abgeben.

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://corona.mhh.de/besuch

Vorheriger ArtikelHannoveraner Marktkirche bekommt das „Reformationsfenster“
Nächster ArtikelTierhäuser, Hoflokal und vielfältige To-Go-Angebote im Erlebnis-Zoo Hannover