Stadt verlängert ihre Regeln für den Umgang mit Stieleiche, Rotbuche und Co. um zwei Jahre
Langenhagen (pm). Stiel- und Traubeneichen, Sommer- und Winterlinden, Berg- und Flatterulmen, Rot- und Hainbuchen sowie Kastanien werden in Langenhagen weiterhin unter Schutz stehen, sofern sie einen Stammumfang von einem 1,30 Meter und mehr aufweisen – gemessen in einer Höhe von 1 Meter. Die „Allgemeinverfügung zur einstweiligen Sicherstellung von Bäumen im Gebiet der Stadt Langenhagen“ wird verlängert, bis die Politik eine Baumschutzsatzung verabschiedet hat. Die Bekanntmachung erfolgt in Kürze; die Verlängerung währt längstens zwei Jahre.
Bis dahin dürfen Exemplare der gelisteten Baumarten weiterhin weder gefällt noch beschädigt werden. Es ist unter anderem verboten, deren Kronen zu kappen, an ihnen Gegenstände anzubringen, deren Wurzeln zu beschädigen, ihre Wurzelbereiche zu verdichten und zu versiegeln oder pflanzenschädigende Stoffe dort auszubringen. Ausnahmen sind bei besonderen Härtefällen möglich; sie sind schriftlich bei der Stadt Langenhagen zu beantragen. Dieses ist online unter www.langenhagen.de/baumschutz möglich; dort können auch Antragsvorlagen heruntergeladen werden.
Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Geldbußen bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Der Verwaltungsausschuss hatte im November 2022 beschlossen, dass die Stadtverwaltung eine Baumschutzsatzung erarbeiten und zum Beschluss vorlegen solle. Die zugrundeliegende Drucksache „Satzung zum Schutz von Bäumen im Gebiet der Stadt Langenhagen – Baumschutzsatzung“ (2022/237) war zuvor in allen Ortsräten und am 1. November im „Stadtplanungs-, Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss“ behandelt worden.
Übrigens: Neben dieser Allgemeinverfügung gibt es auch Festsetzungen in Bebauungsplänen, die bestimmte Bäume oder Baumgruppen schützen. Die Bebauungspläne sind ebenfalls auf der Homepage der Stadt Langenhagen im Geodaten-Portal zu finden.
Bei Fragen rund um das Thema Baum stehen die städtischen Beschäftigten in der Abteilung „Stadtgrün und Friedhöfe“ jederzeit zur Verfügung.