Bundesapothekerkammer warnt vor Schwächung des Apotheken-Notdienstes

Notdienst der Apotheken nicht durch Parallelstrukturen schwächen
Die Apotheken bieten flächendeckend Notdienste an. - Foto: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Geplante Reform der Notfallversorgung gefährdet bewährte Versorgungsstrukturen

Berlin (pm/redk). Die Bundesapothekerkammer kritisiert die Pläne der Bundesregierung zur Reform der Notfallversorgung, da neue Parallelstrukturen den etablierten Apotheken-Notdienst schwächen könnten. Besonders die Finanzierung über den Nacht- und Notdienstfonds sowie eine mögliche Abwanderung von Patienten bereiten Sorge.

Sorge um die Patientenversorgung zu Notdienstzeiten

Angesichts der geplanten Umstellung der Notfallversorgung warnt die Bundesapothekerkammer vor negativen Folgen für die Arzneimittelversorgung an Wochenenden und nachts. „Wir versorgen pro Notdienst mit rund 1.000 Apotheken insgesamt etwa 20.000 Menschen. Unser Notdienst darf durch die Schaffung neuer Parallelstrukturen nicht geschwächt werden“, sagt Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer. Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände – hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben.

Kritik am Referentenentwurf

Der Referentenentwurf zum Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) sieht vor, in der Nähe von Notfallzentren zusätzliche Versorgungsstrukturen einzurichten. Hoffmann betont: „Wir begrüßen es, dass die Verzahnung des ambulanten und des stationären Notdienstes verbessert werden soll, insbesondere um Fehl- oder Doppelinanspruchnahmen zu vermeiden. Der vorgelegte Referentenentwurf ist allerdings nur bedingt geeignet, den Besonderheiten der Arzneimittelversorgung in Notfällen angemessen Rechnung zu tragen. Insbesondere berücksichtigt der Entwurf das funktionierende System der Dienstbereitschaft durch öffentliche Apotheken nicht.“

Finanzierung und bestehende Versorgung gefährdet

Der Plan, neue Strukturen über den Nacht- und Notdienstfonds der Apotheken zu finanzieren, stößt auf deutliche Ablehnung. Hoffmann erklärt: „Das lehnen wir ab, denn es vermindert die Mittel für den flächendeckenden Notdienst der Apotheken. Zudem würden Parallelstrukturen in der Nähe von Notfallzentren dafür sorgen, dass weniger Patientinnen und Patienten in die anderen Notdienstapotheken kämen. Das schwächt das funktionierende Nacht- und Notdienstsystem und zerstört bestehende Versorgungsstrukturen.“

Bewährtes Notdienstsystem der Apotheken

Im Jahr 2024 leisteten Apotheken bundesweit rund 380.000 Notdienste. Alle öffentlichen Apotheken sind verpflichtet, sich an der Dienstbereitschaft zu beteiligen. Die Apothekerkammern bestimmen, welche Apotheke im jeweiligen Gebiet nachts sowie an Sonn- und Feiertagen einspringt. Die Mehrheit der Patientinnen und Patienten sucht die Notdienstapotheke ohne vorherigen Arztkontakt auf – ein Hinweis auf die hohe Bedeutung dieses niedrigschwelligen Versorgungsangebots.

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