Das Bundesgesundheitsministerium darf Entscheidungen für oder gegen eine Impfung nicht den Ärztinnen und Ärzten aufbürden
Hannover (pm). Der Vorstand und der Hauptausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat sich heute in Hannover gegen die Ausstellung von Attesten in Arztpraxen für die Corona-Impfung ausgesprochen.
Der am Wochenende bekannt gewordene Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für eine „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus Sars-CoV-2“ sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger zum Nachweis ihres Anspruchs auf Corona-Impfungen ein Attest über ihr erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit vorlegen müssen. Diese Atteste sollen in den Praxen von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten ausgestellt und dann im Impfzentrum vorgelegt werden
„Es darf nicht sein, dass das Bundesgesundheitsministerium die Entscheidungen für oder gegen eine Corona-Impfung den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten aufbürdet. Klare Priorisierungsentscheidungen müssen von den politischen Entscheidungsträgern kommen“, sagte Mark Barjenbruch, Vorstandsvorsitzender der KVN, heute in Hannover
Dr. Jörg Berling, stellvertretender KVN-Vorstandsvorsitzender, ergänzte: „Die Politik kneift bei der Priorisierungsentscheidung und lädt sie den Ärztinnen und Ärzten auf. Sie geraten dabei aber in einen Vertrauenskonflikt gegenüber ihren Patienten. Die Politik lenkt den entstehenden Unmut über zunächst nicht ausreichenden Impfstoff in die Praxen. Das Arzt-Patientenverhältnis wird durch eine Priorisierungsdiskussion in der Praxis einer unzumutbaren Belastung ausgesetzt. Ob Patienten zu einer impfberechtigten Gruppe gehören darf nicht in den Sprechzimmern entschieden werden. Viele Praxen arbeiten zudem schon jetzt aufgrund der Pandemie an der Belastbarkeitsgrenze. Für Gespräche und eventuelle Untersuchungen für Atteste zur Impfberechtigung besteht keine Zeit.“
Der Vorsitzende des Hauptausschusses der KVN, Dr. Christoph Titz, ergänzte: „Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte schulterten in der Corona-Pandemie bereits jetzt die Versorgung der Bürgerinnen und Bürgern, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben. Zusätzliche Aufgaben seien nicht leistbar.“