Unter www.arztauskunft-niedersachsen.de werden Praxen gefunden
Hannover (pm).
Seit dem 8. März 2021 hat jede Bürgerin und jeder Bürger Anspruch auf einen Schnelltest pro Woche. Das sieht die neu gefasste Corona-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor.
Die Bürgerinnen und Bürger sollen für den PoC-Antigen-Test ein Testzentrum oder eine Arztpraxis aufsuchen. Zudem kann der Öffentliche Gesundheitsdienst „Dritte“ mit der Testung beauftragen, zum Beispiel Apotheken sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen.
„Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen hat am Wochenende alle niedersächsischen Arztpraxen angeschrieben und um eine Rückmeldung gebeten, ob sie Corona-Schnelltests anbieten. Bisher haben sich über 1.000 Praxen gemeldet. Die Arztpraxen sind in der Arztauskunft Niedersachsen unter www.arztauskunft-niedersachsen.de unter Besonderheiten/Corona-Schnelltests zu finden. Die Liste wird sukzessive wachsen“, sagte Mark Barjenbruch, KVN-Vorstandsvorsitzender der KVN, heute in Hannover.
Der Ausbau der Testmöglichkeiten sei ein wichtiger Schritt, um die Ausbreitung und Entwicklung des Virus in Deutschland besser kontrollieren zu können. Allerdings würden durch Verordnungen in der Bevölkerung Erwartungen geweckt, die aktuell und vor allem nicht von jetzt auf gleich flächendeckend erfüllt werden könnten. „Daher sollten Bürgerinnen und Bürger vor dem Besuch einer in der Arztauskunft unter Corona-Schnelltest gelisteten Praxis anrufen, ob noch genügend Schnelltests vorhanden sind“, rät Barjenbruch. Die Erwartung, dass alle Praxen ab sofort massenhaft Tests vorrätig hätten und sofort jeden testen, könne noch nicht erfüllt werden. Tests müssten bestellt und geliefert werden.