Ein ereignis- und abwechslungsreiches Wochenende am Hauptbahnhof Hannover

Polizei aktuell
Symbolbild Polizei © Carl-Marcus Müller

Hannover (ots). Am vergangenen Wochenende hatte die Bundespolizeiinspektion Hannover am Hauptbahnhof Hannover wieder zahlreiche Fahndungs-Erfolge aber auch nicht alltägliche Sachverhalte zu verzeichnen.

Bereits am Freitag bepöpelte ein stark alkoholisierter 55-jähriger deutscher (3,3 Promille) gegen 19:35 Uhr vier uniformierte Bundeswehrsoldaten. Im weiteren Verlauf schlug dieser unvermittelt einem 20-jährigen Soldaten mit der Faust ins Gesicht. Eine Streife der DB-Sicherheit hielt den 55-Jährigen bis zum Eintreffen der Bundespolizei fest. Der Geschädigte blieb unverletzt und konnte seine Reise fortsetzen. Gegen den Beschuldigten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet. Bei der polizeilichen Überprüfung ergab sich, dass der Mann durch die Staatsanwaltschaft Hannover mit einem Vollstreckungshaftbefehl zur Festnahme ausgeschrieben war. Er sollte 3 Tage Restfreiheitsstrafe verbüßen oder 45,00 Euro plus 5,00 Euro Restgeldstrafe zahlen. Die Person konnte den haftbefreienden Betrag entrichten und dufte damit seinen Weg fortsetzen.

Wenig später kam es gegen 19:55 Uhr in direkter Bahnhofsnähe zu einem Rettungswageneinsatz aufgrund einer am bodenliegenden hilflosen Person. Bei dieser Maßnahme unterstützten Mitarbeiter der DB-Sicherheit im Rahmen der Ersten Hilfe. Dabei fiel ein 34-jähriger türkischer Staatsangehörige auf, der immer wieder die Maßnahmen der Rettungssanitäter störte. Nachdem dieser wiederholt aufgefordert wurde die Maßnahmen nicht zu behindern und sich vom Ereignisort zu entfernen, schlug dieser unvermittelt einem 55-jährigen Ersthelfer mit seiner mitgeführten Bierflasche an den Kopf. Aufgrund der Schwellung musste dieser in ein Krankenhaus gebracht werden und verblieb dort zur Beobachtung bis zum nächsten Tag. Die hinzugekommende Bundespolizei leitete gegen den 34-jährigen Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren ein. Bei der notwendigen Durchsuchung zur Feststellung der Identität (Auffinden von Ausweisdokumenten) wurde weiterhin ein verbotenes Einhandmesser aufgefunden, wofür dieser die zweite Strafanzeige erhielt.

Ergänzend sei hier angemerkt, dass bei der Identitästfeststellung der Person weiterhin festgestellt wurde, dass der Mann durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen Trunkenheit im Verkehr ausgeschrieben war. Den haftbefreienden Betrag von 480,00 Euro nebst Kosten konnte er nicht entrichten und nächtigt nun für 48 Tage in der JVA Hannover.

Am Samstag gegen 13:00 Uhr wurde ein 38 jähriger Deutscher im Bahnhof Hannover kontrolliert und dabei eine Ausschreibung zur Festnahme/ Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Hannover (10 Tage Restersatzfreiheitsstrafe oder Zahlung von 100.- Euro zzgl. 129.- Euro Kosten) festgestellt. Die Person konnte den haftbefreienden Beitrag nicht entrichten und wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen der JVA Hannover zugeführt.

Am Sonntag gegen 01:00 Uhr wurde ein 18-jähriger deutsche Staatsangehörige im Hauptbahnhof angetroffen, der gegen das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung verstieß. Nachdem die Person freundlich darauf hingewiesen wurde, zeigte sich der 18-Jährige uneinsichtig, unkooperativ, fiel den Beamten ständig ins Wort und beleidigte die eingesetzten Beamten schließlich durch das Zeigen des Mittelfingers. Da die Person sich auch der Feststellung der Identität wiedersetzte, nahmen die Beamten die Person mit zur Dienststelle. Auf dem Weg dorthin schlug er einen Beamten unvermittelt mit den Fäusten gegen die Brust. Der Beamte verblieb dienstfähig. Nach Anzeigenaufnahme und Feststellung des Atemalkohols (2,48 Promille) wurde versucht, Kontakt mit den Eltern aufzunehmen. Letzteres misslang, so dass die Person, um eine Gefährdung auszuschließen, noch ein Aufenthalt in der Dienststelle „gewährt“ wurde. Den Weg nach Hause konnte er etwas später,nach Abbau des Alkoholpegels, sicher fortsetzen.

Insgesamt mussten neben weiteren Ermittlungsverfahren und Sachverhalten aber auch über 1.000 Hinweise/Belehrungen zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung durch die Kolleginnen und Kollegen gegeben werden. Die Masse der Personen waren nach Hinweis und Belehrung einsichtig und setzten diese sodann auf.

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