Regelmäßige Kontrollaktionen bezüglich des Seitenabstandes zwischen Autofahrenden und Radfahrenden durch die Polizei werden erleichtert
Hannover (ots). Am Donnerstag, 04.05.2023, wurden nunmehr permanente Abstandsmarkierungen auf der Fahrbahn der Wedekindstraße in den hannoverschen Stadtteilen Oststadt und List für Polizeikontrollen aufgetragen. Bereits in der Vergangenheit wurde mit Sprühkreide die Markierungen für den Abstand zwischen Kraftfahrenden und Radfahrenden auf den Radschutzstreifen gesprüht.
Um regelmäßige Kontrollaktionen bezüglich des Seitenabstandes zwischen Autofahrenden und Radfahrenden durch die Polizei, insbesondere durch die Fahrradstaffel, durchzuführen, wurden die Abstandsmarkierungen auf dem Radschutzstreifen in der Wedekindstraße durch den Fachbereich Tiefbau Hannover permanent aufgetragen. Durch die Markierungen kann die Polizei den Seitenabstand zwischen einem überholenden Pkw und einem Radfahrenden genau bestimmen. Beim Überholen müssen Kraftfahrzeugführende innerorts einen Seitenabstand zu Radfahrenden von mindestens 1,50 Meter einhalten, außerorts beträgt der Mindestabstand 2,00 Meter. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von 30,00 Euro rechnen.
“Die Polizei ist nun in der Lage, tageszeit- und witterungsunabhängig die Einhaltung des Überholabstandes kurzfristig und beweissicher zu überwachen. Wir werden in dem Thema nicht lockerlassen und haben bereits weitere Kontrollorte in der konkreten Planung. Wir möchten den Radfahrenden in solch stark frequentierten Bereichen mehr Sicherheit bieten”, so Andreas Diekmann, Leiter der Fahrradstaffel der Polizeidirektion Hannover.