Richtige Ferienplanung: Reisepass für Kinder frühzeitig anmelden

Deutscher Reisepass
Symbolbild: Deutscher Reisepass - Quelle: Pixabay

Reisen mit Kindern außerhalb der EU erfordern seit dem 1. Januar 2024 einen normalen Reisepass mit Chip

Langenhagen (pm). Wer aktuell seinen Sommerurlaub mit der Familie plant, sollte etwas Wichtiges beachten: Kinderreisepässe werden nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Eltern, die mit ihrem Nachwuchs außerhalb der EU reisen möchten, sollten daher mindestens fünf Wochen vor Reisebeginn einen Termin zur Erstellung eines Reisepasses auf der städtischen Webseite ausmachen: www.langenhagen.de/termin

Bereits ab der Geburt benötigen Kinder ein eigenes Reisedokument. Innerhalb der EU genügt ein Personalausweis, während für Reiseziele außerhalb der EU ein Reisepass erforderlich ist. Es gilt: Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf. Um sicherzustellen, dass das gewählte Reiseziel diesen oder eine verlängerte Version akzeptiert, ist ein Blick auf die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes zu empfehlen: www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

Wichtiges zur Antragsstellung

Reisepässe und Personalausweise für Kinder unter 24 Jahren sind maximal sechs Jahre gültig. Passanträge müssen stets persönlich gestellt werden, sodass das Kind bei der Beantragung dabei sein muss. Erforderliche Dokumente bei Beantragung sind ein aktuelles biometrisches Lichtbild, die Geburtsurkunde im Original, beide Elternteile oder eine Vollmacht eines Sorgeberechtigten einschließlich ihrer Ausweisdokumente. Bei Kindern ab sechs Jahren werden zusätzlich Fingerabdrücke erfasst, die ausschließlich auf dem Chip des Ausweisdokuments gespeichert werden. Da sich das Aussehen von Säuglingen und Kleinkindern schnell ändert, ist es ratsam, rechtzeitig ein neues Ausweisdokument zu beantragen. Wer bei Antragstellung unter 24 Jahre alt ist, zahlt derzeit 37,50 Euro für einen Reisepass und 22,80 Euro für einen Personalausweis.

Der Gesetzgeber hat am 12. Oktober 2023 beschlossen, den Kinderreisepass abzuschaffen, um den Aufwand für Eltern und Verwaltung bei regelmäßigen Neuanträgen zu vermeiden und gleichzeitig die Sicherheit der Ausweisdokumente für Kinder zu verbessern.

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