Polizei warnt Eltern vor nicht zugelassenen Kinder-Scootern
Nienburg/Schaumburg – (KI/redaktionell geprüft). Kleine E-Scooter für Kinder sind auch im Umfeld von Schulen in den Landkreisen Nienburg und Schaumburg unterwegs. Die Polizei weist darauf hin, dass viele dieser Modelle nicht für den öffentlichen Verkehrsraum zugelassen sind.
Entscheidend ist nicht, ob ein Fahrzeug als „Kinder-E-Scooter“ verkauft wird. Für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr können unter anderem eine entsprechende Betriebserlaubnis und ein gültiger Versicherungsschutz erforderlich sein.
Vor dem Kauf genau hinschauen
Eltern sollten deshalb prüfen, ob das konkrete Modell für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist, welche Altersvorgaben gelten und ob der notwendige Versicherungsschutz besteht. Ein nicht zugelassener oder nicht versicherter Scooter darf nicht einfach auf Gehwegen, Radwegen oder Straßen genutzt werden.
Wer ein solches Fahrzeug ohne erforderlichen Versicherungsschutz im öffentlichen Verkehrsraum fährt, kann gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen. Je nach Umständen können auch Erwachsene rechtliche Konsequenzen tragen, wenn sie die Nutzung ermöglichen.
Die Polizei appelliert daher an Eltern, beim Kauf nicht nur auf Größe, Preis oder Aussehen zu achten. Fehlen Zulassung und Versicherungsschutz, gilt: Privatgelände ja – öffentlicher Verkehrsraum nein.










