Landtag beschließt Gesetz zur Neugestaltung von Kindertagesstätten und Kindertagespflege in Niedersachsen

Kind mit Bauklötzen
Symbolbild spielendes Kind/Kita - Quelle: Pixabay

Kultusminister Tonne: „Schaffen eine deutliche Qualitätsverbesserung in frühkindlicher Bildung”

Hannover (pm). Der Niedersächsische Landtag hat heute ein neues „Niedersächsisches Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege” (NKiTaG) beschlossen. Dazu erklärt Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne:

„Die dritte Kraft in den Kindergartengruppen kommt! Das ist sicher die zentrale Aussage im heutigen Beschluss zum neuen KiTa-Gesetz. Wir geben damit eine klare Perspektive zur Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels und setzen dies, wie versprochen, mit einem realistischen Stufenplan um. Ich freue mich außerordentlich über dieses Ergebnis, denn auch insgesamt setzen wir mit diesem Gesetz nach fast 30 Jahren einen neuen Rechtsrahmen für die frühkindliche Bildung in Niedersachsen.

Die wichtigsten Punkte im neuen NKiTaG:

  • Wir schaffen den verbindlichen Einstieg in die Finanzierung einer dritten Kraft in Kindergartengruppen.
  • Wir verankern die Kindertagespflege im Gesetz, sichern damit ihre Finanzierung und schaffen so landesweit einheitliche Qualitätsstandards.
  • Wir schreiben den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Kindertagesstätten fort. Dabei betonen wir ausdrücklich auch die inklusive Teilhabe aller Kinder.
  • Wir erweitern den Zugang zum Berufsfeld Kindertagesbetreuung, indem wir bestimmte Qualifikationen für die Tätigkeit in den Kindertagesstätten zulassen. Auch durch neue Ausbildungswege können wir so zusätzliche Fachkräfte, die wir dringend brauchen, gewinnen.

Das ist zusammengenommen ein wichtiger Meilenstein für die frühkindliche Bildung. Der Einstieg in die dritte Fachkraft wird dabei im Rahmen eines Stufenplans sukzessive umgesetzt. Mir ist bewusst, dass sich manche hier mehr Tempo gewünscht haben, aber wir müssen bei solchen Entscheidungen auch immer im Blick haben, was realistisch und machbar ist. Der jetzt beschlossene Weg ist ein längerer, aber ein verbindlicher und machbarer, um den Fachkraft-Kind-Schlüssel weiterzudrehen. Das bedeutet konkret:

In der ersten Stufe ab dem 1. August 2023 wird das Land auf gesetzlicher Grundlage und damit dauerhaft die Beschäftigung von Kräften in tätigkeitsbegleitender Ausbildung als Drittkräfte finanzieren. Die entsprechende Pauschale in Höhe von jährlich 20.000 Euro je Ausbildungskraft erlaubt eine Vergütung im Umfang von mindestens 15 Wochenstunden sowie die Finanzierung von Anleitungsstunden. In der zweiten Stufe ab dem 1. August 2027 finanziert das Land dritte Fachkräfte im Umfang von bis zu 20 Wochenstunden in allen Ganztagskindergärten mit 19 oder mehr belegten Plätzen.

Frühkindliche Bildung und Betreuung stehen bei uns in Niedersachsen ganz oben an, das wird alleine deutlich, wenn man einen Blick auf die aktuellen Investitionen wirft: Rd. 1,6 Milliarden Euro stehen in diesem Jahr 2021 unter anderem für mehr Plätze und Qualitätsverbesserungen bei Krippen, Kindergärten, Horten und der Kindertagespflege bereit. Der Ansatz wird in den Folgejahren weiter erhöht, sodass im Zeitraum bis 2024 rund 6,3 Milliarden Euro in den frühkindlichen Bereich investiert werden.

Mit diesem Gesetz beschreiten wir den Weg zu weiteren, deutlichen Qualitätsverbesserungen in der frühkindlichen Bildung. Und es zeigt auch: SPD und CDU halten, was sie im Koalitionsvertrag vereinbart haben – zum Wohle unserer Kinder und in Verantwortung für die Zukunft unserer Gesellschaft.”

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