Lister Meile wird zum Experimentierraum: Hannover testet neue Freiräume für Gewerbe

Gastronomie Tisch Außenbereich
Symbolbild: Gastronomie-Tisch-Außenbereich - Quelle: Pixabay

Lockerungen bis Ende Oktober ermöglichen neue Gestaltungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum

Hannover (pm/redk). Die Landeshauptstadt Hannover hat auf der Lister Meile einen zeitlich befristeten Experimentierraum eingerichtet. Bis zum 31. Oktober 2025 sollen Gewerbetreibende im Abschnitt zwischen Weißekreuzplatz und Seumestraße die Möglichkeit erhalten, mehr Aktivitäten im öffentlichen Raum zu entfalten – etwa durch das Aufstellen von Sitzgelegenheiten oder durch Aktionen vor ihren Geschäften.

„Die Stadtverwaltung möchte ein einladendes Angebot im öffentlichen Raum fördern und entsprechende Initiativen von Gewerbetreibenden unterstützen. Der aktuelle Handlungsspielraum, den unsere Sondernutzungsatzung gewährt, ist allerdings sehr eng“, erklärt Wirtschafts- und Umweltdezernentin Anja Ritschel. Die Stadtverwaltung prüft die bestehenden Regelungen bereits seit einiger Zeit und möchte nun durch praktische Erfahrungen Anregungen für eine angestrebte Überarbeitung der Sondernutzungssatzung sammeln.

„Der jetzt eröffnete Experimentierraum auf der Lister Meile soll Aufschluss darüber geben, ob Lockerungen möglich und sinnvoll sind“, führt Anja Ritschel aus. Ziel sei es, damit die neu eingerichtete Fußgänger*innen-Zone Lister Meile zu beleben. Die Stadt wolle dazu Erfahrungen und Eindrücke sammeln.

Während der Projektlaufzeit dürfen auch nicht-gastronomische Betriebe Flächen im öffentlichen Raum für Sitzgelegenheiten oder andere geeignete Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung nutzen. Dazu zählen unter anderem Werbeaktionen für Produkte vor den Geschäften oder kreative Beiträge zur Belebung der Straße.

Die ansässigen Gewerbetreibenden wurden über die Möglichkeiten informiert. Wer sich beteiligen möchte, kann entsprechende Vorhaben bei der Stadt beantragen. Diese prüft jeden Antrag individuell, da auch weiterhin übergeordnete Rechtsvorschriften wie Bau- oder Gewerberecht gelten. Als erstes Geschäft hat Elea eine Sondernutzungserlaubnis erhalten und kann ab sofort Tische und Stühle vor dem Laden aufstellen.

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