Notbetreuung in Langenhagener Kindertageseinrichtungen

Kind mit Bauklötzen
Symbolbild spielendes Kind/Kita - Quelle: Pixabay

Langenhagen (pm). Nach der Bund-Länder-Beratung haben die Ministerpräsidentinnen und –präsidenten gemeinsam mit der Kanzlerin am Dienstag, 05.01.2021 beschlossen, dass der Betrieb der Kindertageseinrichtungen vorerst für den Zeitraum vom 11. bis zum 31. Januar 2021 in das sogenannte Szenario C wechselt.

Dies bedeutet, dass die Kitas grundsätzlich geschlossen sind und stattdessen eine Notbetreuung angeboten wird. Die Notbetreuung soll – wie bereits im Frühjahr 2020- unter Berücksichtigung der vorhandenen Kapazitäten auf das notwendige und epidemiologisch vertretbare Maß begrenzt werden und bis zu ca. 50 Prozent der bisherigen Gruppengröße ermöglichen.

Nach der neuen Corona-Verordnung, die voraussichtlich am 11. Januar 2021 in Kraft tritt, sollen in der Notbetreuung (in kleinen Gruppen) nur Kinder aufgenommen werden, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist, bei denen ein Unterstützungsbedarf, insbesondere ein Sprachförderbedarf, besteht oder die zum kommenden Schuljahr schulpflichtig nach § 64 Abs. 1 Satz 1 NSchG werden.

Außerdem sollen besondere Härtefälle, z. B. für Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist, bei der Notbetreuung in kleinen Gruppen zugelassen werden.

Die Betreuung in einer Notgruppe ist gebührenpflichtig. Eltern, die keinen Notgruppenplatz erhalten oder sich dafür entscheiden ihr Kind bzw. ihre Kinder in der Zeit der Kitaschließung nicht betreuen zu lassen, werden die Kitagebühren erlassen bzw. erstattet, sofern sie die Kitagebühren für den Januar bereits gezahlt haben.

Kündigungsmöglichkeiten, außerhalb der in der Kitasatzung festgelegten Kündigungsfristen, für das Hortangebot werden bis zum Ende des Kitajahres 2020/2021 flexibel geregelt.

Eltern, die die genannten Kriterien erfüllen, können ihren Bedarf auf einen Platz in einer Notgruppe in ihrer Einrichtung anmelden. Formulare zum Download stehen auf der Homepage der Stadt Langenhagen unter www.langenhagen.de/kita-Notbetreuung zur Verfügung. Die ausgefüllten Formulare senden die Eltern bitte an die an die Emailadresse ihrer Kita oder geben es dort persönlich ab.

Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes ab Montag unter der Telefonnummer 0511-73079-740/-741 /-820 zur Verfügung.

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