Polizei Hannover kontrolliert Einhaltung der Allgemeinverfügung bei Versammlungen

Polizei - Versammlung
Symbolbild: Versammlung/Demo - Quelle: Pixabay

Im Stadtkern von Langenhagen stellte eine Streife gegen 15:55 Uhr circa 50 Person fest

Hannover (ots). Am Neujahrstag hat die Polizeidirektion Hannover an verschiedenen Punkten im Stadtgebiet das Einhalten der seit heute, 01.01.2022, geltenden Regeln der Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Hannover kontrolliert. 39 Ordnungswidrigkeitenanzeigen wurden gefertigt, eine Versammlung aufgelöst.

Mit der nötigen Konsequenz bei Erkennen einer nicht angezeigten Versammlung, aber auch der gebotenen Sensibilität bei Bürgerinnen und Bürgern, die das Wetter am Neujahr genießen wollten, kontrollierten die Einsatzkräfte stationär und mobil im Stadtgebiet. Zwischen 12:00 Uhr und 16:15 Uhr wurden fünf nicht angezeigte Versammlungen um den Niedersächsischen Landtag mit insgesamt 15 Teilnehmenden festgestellt. Gegen die Teilnehmenden leiteten die Einsatzkräfte Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Nicht-Tragens der seit heute vorgeschriebenen Mund-Nasen-Bedeckung bei – auch nicht angezeigten – Versammlungen in der Landeshauptstadt Hannover – (näheres siehe https://langenhagener-news.de/ab-1-januar-2022-gilt-bei-allen-versammlungen-in-der-landeshauptstadt-hannover-eine-maskenpflicht/) ein.

Da die Teilnehmenden auch keine solche Bedeckung aufsetzten, löste die Polizei die Versammlungen auf. Darüber hinaus fertigte die Polizei 24 Ordnungswidrigkeitenanzeigen gegen Personen, die mit mehr als den zulässigen zwei Haushalten bei nicht vollständigem Impfschutz unterwegs waren. Im Stadtkern von Langenhagen stellte eine Streife gegen 15:55 Uhr circa 50 Person fest, die sich ohne Mund-Nasen-Bedeckung versammelten. Als weitere Kräfte knapp zehn Minuten später eintrafen, flüchteten die Personen, wurden aber vereinzelt in der Nähe wieder angetroffen. Da es für die Stadt Langenhagen keine Allgemeinverfügung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei Versammlungen gibt, wird ihnen diesbezüglich keine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen.

Solche und ähnliche Schwerpunkteinsätze zur Eindämmung der Pandemie und der Wahrung des Infektionsschutzes bei Versammlungen werden auch in den kommenden Tagen im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover stattfinden.

Vorheriger ArtikelRuhiger Jahreswechsel für Feuerwehr und Rettungsdienst in Hannover
Nächster ArtikelWohnhausbrand in Hannover-Linden

1 Kommentar

  1. Der rechtswidrige Polizeieinsatz in Langenhagen

    Warum wurde ein Polizeieinsatz mit u.a. mehreren Mannschaftswagen veranlaßt, obwohl ganz offensichtlich kein Verstoß gegen irgendein Gesetz oder eine Verordnung vorlag?
    Die Maskenpflicht bestand schlicht und einfach nicht. Knapp über 50 Teilnehmer waren auf über 150 Meter Fußgängerweg verteilt. Eine Gefahrenlage wurde dadurch nicht hervorgerufen – ganz im Gegenteil, ein Silvesterspaziergang an der frischen Luft ist sogar gesundheitsfördernd.
    Warum wurden einzelne Fußgänger (nach dem Spaziergang) angehalten und befragt, obwohl diese sich rechtmäßig verhielten?
    Polizeiliches Handeln bedarf immer einer Rechtsgrundlage. Personenkontrolle und Personalienfeststellung können nach Straf- und Ordnungsrecht erfolgen oder aus Gründen der Gefahrenabwehr. Da beides offenbar nicht gegeben war, waren die polizeilichen Maßnahmen rechtswidrig. Der ungerechtfertigte Einsatz mit so vielen Beamten und Fahrzeugen würden einem zivilen „Notrufmißbraucher“ mindestens fünftausend Euro Schadensersatz kosten. Diese Kosten trägt nun der Steuerzahler.
    Offenbar möchte sich die Langenhagener Polizei nun auch ihr bislang gutes Ansehen in der Einwohnerschaft ruinieren. Das mindeste was der Bürger verlangen kann, sind beamtenrechtliche Ermittlungen wegen rechtswidriger Eingriffe in die Grundrechte freier Bürger.

    § 13 NPOG
    Identitätsfeststellung, Prüfung von Berechtigungsscheinen
    Die Verwaltungsbehörden und die Polizei können die Identität einer Person feststellen, wenn dies zur Abwehr einer Gefahr erforderlich ist, …
    Die Verwaltungsbehörden und die Polizei können zur Feststellung der Identität die erforderlichen Maßnahmen treffen, insbesondere die betroffene Person anhalten, sie nach ihren Personalien befragen und verlangen, dass sie mitgeführte Ausweispapiere zur Prüfung aushändigt.

    https://www.voris.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-SOGNDV18P13

Kommentarfunktion ist geschlossen.