Regelungen zum Verkauf und Abbrennen von Kleinfeuerwerk

abgebranntes Feuerwerk
Symbolbild abgebranntes Feuerwerk - Quelle: Pixabay

Silvesterfeuerwerk – Regeln für das Zünden von Kleinfeuerwerk

Hannover (pm/red). Zum Jahreswechsel 2023/2024 ist der Verkauf von Kleinfeuerwerk der Kategorie F2 (Heuler, Batteriefeuerwerke, Raketen und Bodenknallkörper mit einer bestimmten Maximalmenge an Schwarzpulver) an Verbraucher*innen nur in der Zeit vom 28. bis zum 31. Dezember gestattet.

Das Abbrennen von Kleinfeuerwerk ist nur am 31.Dezember 2023 und am 1.Januar 2024 erlaubt (vom 31. Dezember, 0:00 Uhr bis zum 1. Januar, 24:00 Uhr).  Außerhalb dieser gesetzlich zugelassenen Zeit stellt das Abbrennen von Kleinfeuerwerk eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.

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