Verstärkte “Corona-Kontrollen” auch in Langenhagen

Polizei und Ordnungsamt kontrolliert gemeinsam
Symbolbild - Gemeinsame "Corona-Kontrollen" durch das Ordnungsamt und die Polizei. - © Carl-Marcus Müller

Gemeinsames Auftreten durch Ordnungsamt und Polizei

Langenhagen (mm). Die Corona-Infektionszahlen sind hoch, auch in Langenhagen. Am 10.11.2020 gab es in Langenhagen 142 akut infizierte Bürger*innen, bei einem Inzidenzwert von 160.

Die immer weiter ansteigenden Infektionszahlen nehmen das Ordnungsamt der Stadt Langenhagen, wie auch das Polizeikommissariat Langenhagen zum Anlass die aktuell geltende Allgemeinverfügung der Region Hannover mit verstärkten Kontrollen nachzuhalten.

Weiterhin gemeinsame Kontrollen mit Ordnungsamt und Polizei

Auch am gestrigen Dienstag fanden im Bereich der Fußgängerzone um das CCL wieder gemeinsame Kontrollen mit Ordnungsamt und Polizei statt. Festzustellen waren dabei diesmal deutlich weniger Verstöße als in der Vergangenheit. Die Akzeptanz der Pflicht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen scheint bei Langenhagens Bürgern grundsätzlich recht hoch.

Dazu der Leiter des Polizeikommissariats Langenhagen, Polizeioberrat Christoph Badenhop: „Wir haben direkt mit Geltung der aktuellen Allgemeinverfügung mehr Präsenz in der Öffentlichkeit gezeigt. Wir wollten gleich zu Beginn sensibilisieren und die Bürger über die neuen Regelungen informieren, insbesondere zur Maskenpflicht an öffentlichen Orten.“

Bei den grundsätzlich sehr freundlichen Ansprachen durch die, in gemischten Zweierteams, eingesetzten Kräfte stieß man meist auf Unwissenheit bezüglich der geltenden Bestimmungen. Personen ohne geeignete Maske setzten diese nach Ansprache durch die Ordnungskräfte jedoch unverzüglich auf.

Lediglich in zwei Fällen gab es gestern, bezüglich des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung, größere Diskussionen. In einem Fall endete diese dann sogar zur Identitätsfeststellung auf der Polizeiwache.

Seit Mittwoch, dem 28. Oktober, gilt es auch in Langenhagen:

„An Örtlichkeiten in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, ist von jeder Person überall dort eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wo sich Menschen entweder auf engem Raum begegnen können oder nicht nur vorübergehend aufhalten und der Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen Personen nicht eingehalten werden kann.

Dies gilt immer

  • In Fußgängerzonen, etwa rund um den Marktplatz und auf dem Kaltenweider Platz
  • in Ladengebieten,
  • in Einkaufszentren und Einkaufsstraßen,
  • auf Wochen-, Spezial- und Jahrmärkten, z.B. Flohmärkten aller Art

sowie den dazugehörigen Parkplätzen.“ (Quelle: siehe hier )

Die aktuelle Allgemeinverfügung der Region Hannover gilt vom 28. Oktober 2020 bis zum 15. Januar 2021.

Zur Verdeutlichung hat die Stadt Langenhagen zusätzliche Schilder an allen Zugangsbereichen zum Marktplatz aufgestellt, die auf die bestehende Maskenpflicht hinweisen.

Eine Missachtung der Maskenpflicht kann teuer werden. Je nach Bundesland werden hier zwischen 50,00 Euro und 500,00 Euro Bußgelder veranschlagt.

In Niedersachsen beträgt das aktuelle Bußgeld 100,00 Euro bis 150,00 Euro.

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