Vorreiter beim Thema Organspende

(von links) PD Dr. med. Elvis J. Hermann (Organspendeberater und Stellvertretender Direktor der Klinik für Neurochirurgie, MHH), Professor Dr. Frank Lammert (Vizepräsident MHH), Dr. Svitlana Ziganshyna (Ärztliche Leiterin der Stabsstelle Transplantationsbeauftragte, UKL) Dr. Frank Logemann (Transplantationsbeauftragter, MHH) und Danny Petzoldt, (Transplantationsbeauftragter, UKL).
(von links) PD Dr. med. Elvis J. Hermann (Organspendeberater und Stellvertretender Direktor der Klinik für Neurochirurgie, MHH), Professor Dr. Frank Lammert (Vizepräsident MHH), Dr. Svitlana Ziganshyna (Ärztliche Leiterin der Stabsstelle Transplantationsbeauftragte, UKL) Dr. Frank Logemann (Transplantationsbeauftragter, MHH) und Danny Petzoldt, (Transplantationsbeauftragter, UKL). - Quelle: MHH

MHH und UKL schließen Kooperationsvertrag

Hannover (pm). Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) und das Universitätsklinikum Leipzig (UKL) kooperieren künftig auf dem Gebiet der Organspende. Damit soll die Sicherheit in dem komplexen Prozess der Organentnahme gefördert werden, der auch in großen Kliniken meist nur ein Dutzendmal im Jahr durchlaufen wird, wie Professor Dr. Frank Lammert, Vorstand Krankenversorgung der MHH, und Professor Dr. Christoph Josten, Medizinischer Vorstand des UKL, betonen. Auf der Ebene der Universitätsklinika ist ein solcher Vertrag wie jetzt zwischen MHH und Uniklinik Leipzig deutschlandweit das erste Mal geschlossen worden.

„Das hat sicherlich Signalcharakter und soll auch kleinere Kliniken dazu animieren, sich mit erfahreneren Partnerkliniken mehr als zuvor dem Thema Organspende zu stellen“, sagt Dr. Frank Logemann, Transplantationsbeauftragter der MHH. Dazu werde die gemeinsam entwickelte Mustervereinbarung allen Kliniken zur Verfügung gestellt.

„Derartige Vereinbarungen schaffen die Grundlage für eine unkomplizierte Zusammenarbeit“, ergänzt Dr. Svitlana Ziganshyna, Ärztliche Leitung der Stabsstelle Transplantationsbeauftragte am UKL. Dabei gehe es neben einem Informations- und Erfahrungsaustausch um die Unterstützung bei problematischen Fällen, die Kompensation von Personal, Material oder Technik sowie die Absicherung des Zugriffs auf das Organ- und das Gewebespenderegister. „Gemeinsame Aktionen zur Öffentlichkeitsarbeit, Schulung des Personals und von weiteren Transplantationsbeauftragten sowie ein verbessertes Qualitätsmanagement durch Peer review-Verfahren bilden ebenfalls einen Mehrwert“, betont Dr. Logemann.

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