Überarbeitung der Satzung erforderlich / Verwaltung gibt neuen Termin frühzeitig bekannt
Langenhagen (pm). Die Stadt Langenhagen verschiebt die Wahl des Beirates mit Behinderungen. Als Termin war der 5. Mai 2023 vorgesehen. Er kann jedoch nicht gehalten werden, da die Satzung überarbeitet werden muss. Wann die Wahl durchgeführt werden kann, steht noch nicht fest. Die Verwaltung wird den neuen Termin frühzeitig bekannt geben.
Grund für die Verschiebung: Die am 23. Januar 2023 vom Rat der Stadt Langenhagen beschlossene Satzung weist einige Regelungslücken. Käme diese zur Anwendung, hätte für die Durchführung der Wahl keine Rechtssicherheit bestanden.
Die Stadtverwaltung hatte deshalb entschieden, die Regelungslücken in der Satzung vor der Neuwahl zu beheben und im Anschluss einen neuen Termin für die Wahl des Beirates für Menschen mit Behinderungen festzulegen. „Eine Wahlverschiebung ist für alle beteiligten Personen unerfreulich“, sagt Sabrina Pham. Wie die Wahlleiterin für den Beitrat für Menschen mit Behinderungen ausführt: „Dieser Schritt ist aber notwendig, da auch in diesem Fall die Wahlberechtigten das Recht haben, ihr aktives und passives Wahlrecht bei einer rechtssicheren Wahl auszuüben.“ Mit der Verschiebung des Termins übernähme die Stadtverwaltung ihre Verantwortung und stelle sicher, dass alle Mitglieder des zukünftigen Beirates für Menschen mit Behinderungen rechtssicher gewählt und demokratisch legitimiert würden.
Sobald die überarbeitete Satzung vom Rat beschlossen und ein neuer Wahltermin festgelegt ist, startet das Vorschlagverfahren erneut. Interessierte können sich als Kandidatin oder Kandidat für die Wahl des Beirates für Menschen mit Behinderungen aufstellen lassen. Die bereits eingegangenen Wahlvorschläge bleiben – soweit von den Bewerberinnen und Bewerbern gewünscht – weiterhin berücksichtigt.