Behrens: „Wir dürfen in unserem Streben, den Menschen zu helfen, die hier brutal und rücksichtslos aus ihrer Heimat vertrieben wurden, nicht nachlassen, Es geht um die Folgen eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges, der vordergründig dem Land Ukraine gelten mag, letztlich aber zugleich einen Angriff auf Freiheit, Demokratie sowie unsere Grundwerte in Europa bedeutet.“
Hannover (pm). Vor fast einem Jahr begann der russische Präsident Vladimir Putin seinen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg auf die Ukraine. Dieser hat bis heute nicht nur furchtbare Folgen für die Ukrainerinnen und Ukrainer, sondern wirkt sich international sowie unmittelbar auf Deutschland und auch auf Niedersachsen massiv aus. Unter anderem sind seit dem 24.02.2022 mehr als 110.000 Menschen aus ihrer ukrainischen Heimat in unser Bundesland geflohen.
Seit Ausbruch des Krieges rücken in Deutschland außerdem der Zivil- und Katastrophenschutz sowie die Sicherheit der Kritischen Infrastruktur ganz besonders in den Fokus. In den ersten Monaten stellten darüber hinaus u.a. zahlreiche pro-ukrainische sowie pro-russische Versammlungen die Sicherheitsbehörden vor besondere Herausforderungen.
Niedersachsens Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, sagt: „Die Unterstützung und die weitere Aufnahme von Vertriebenen aus der Ukraine bleiben auch künftig dringend notwendig. Wir dürfen in unserem Streben, den Menschen zu helfen, die hier brutal und rücksichtslos aus ihrer Heimat vertrieben wurden, nicht nachlassen – trotz der großen Anstrengungen, die dies bedeutet. Es geht um die Folgen eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges, der vordergründig dem Land Ukraine gelten mag, letztlich aber zugleich einen Angriff auf Freiheit, Demokratie sowie unsere Grundwerte in Europa bedeutet. Den Überfall auf die Ukraine kann man als Zäsur auch für die innere Sicherheit betrachten. Wir müssen wachsam sein, was Angriffe auf unsere Freiheit und Demokratie von außen, aber von innen betrifft, Wir müssen deshalb entsprechenden Bestrebungen und Verschwörungstheorien aktiv entgegentreten sowie unseren Staat und unsere freiheitlich demokratische Grundordnung schützen. Wir müssen unsere Kritische Infrastruktur vor Sabotage und möglichen Beeinträchtigungen konsequent schützen sowie unsere Vorbereitung und Vorsorge im Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes dauerhaft verbessern und dafür erforderliche Beschaffungen und Investitionen umsetzen.“
Zugang von Vertriebenen aus der Ukraine
Behrens: „Wir müssen dazu auf allen Ebenen Hand in Hand eng zusammenarbeiten. Das gilt zwischen Bund, Ländern und Kommunen insgesamt, dabei setze ich auf eine faire Lastenverteilung mit einer stärkeren und dauerhaft verlässlichen Unterstützung von Bundesseite. Die hohe Zahl an Vertriebenen aus der Ukraine bedeutet inzwischen für viele unserer Kommunen vor Ort eine enorme Herausforderung und Belastung. Die Kapazitäten an freiem Wohnraum – und zwar nicht nur in den Stadtstaaten, sondern auch in Flächenländern wie Niedersachsen – werden vor Ort immer knapper. Unser Konzept für die Erstaufnahme haben wir zudem modifiziert. Wir setzen bei der Erstaufnahme künftig statt auf nur wenige große Standorte stärker auf eine größere Anzahl kleinerer Standorte. Das bedeutet für die hier ankommenden, häufig auch traumatisierten Menschen eine deutlich angenehmere Umgebung. Gleichzeitig erhoffen wir uns dadurch auch bessere Rahmenbedingungen für die jeweiligen Kommunen sowie die Bürgerinnen und Bürger an den einzelnen Standorten vor Ort.“
Seit Kriegsbeginn haben mehr Menschen aus der Ukraine allein in Niedersachsen Aufnahme, Schutz und Sicherheit gesucht sowie gefunden als 2015. Zur Hochzeit der damaligen Flüchtlingszuwanderung kamen rund 8.000 Asylsuchende weniger in Niedersachsen an. Den stärksten Anstieg an Vertriebenen aus der Ukraine wurde hier von März bis Juli 2022 verzeichnet. In dieser Zeit stieg die im Ausländerzentralregister registrierte Zahl von ukrainischem Kriegsvertriebenen von 34.684 auf insgesamt 93.316 an.
Zur Unterstützung der Kommunen wurden in den vergangenen zwölf Monaten die Erstaufnahmekapazitäten in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) von 5.000 Plätzen Anfang 2022 nahezu auf das Dreifache, also rund 15.000 Plätze, gesteigert. Die vorhandenen Plätze sollen nunmehr auf bis zu 20.000 erhöht werden. Ziel ist es, jederzeit eine Reservekapazität von bis zu 5.000 Plätzen zu haben. Dadurch ist es möglich, die Weiterverteilung von Geflüchteten auf die Kommunen zeitlich zu strecken und diesen damit mehr Luft für die Suche und Bereitstellung von Unterbringungsmöglichkeiten und Wohnraum zu verschaffen.
Versammlungsgeschehen / Straftaten i.Z.m. dem Ukraine-Krieg / Desinformation
Behrens: „Rechtsextreme, Reichbürger und Delegitimierer versuchten und werden auch weiterhin versuchen, Versammlungen für sich zu instrumentalisieren. Vor allem geht es dabei darum, Verschwörungstheorien zu verbreiten. Dafür werden auch die unterschiedlichsten Themen miteinander vermischt, um z. B. das angebliche falsche Bild der deutschen Politik und Öffentlichkeit sowie in den Medien von Russland anzuprangern. Auch aus der AfD Niedersachsen fanden sich vor allem zu Beginn des Krieges prorussische und den völkerrechtswidrigen Angriff Russlands relativierende Aussagen. Eine breit getragene deutliche Distanzierung zu den prorussischen Positionen war bislang nicht zu erkennen. Zudem konnten wir feststellen, dass auch die Aktivitäten der bekannten russischen Propaganda- und Desinformationsakteure bzw. generell Desinformationskampagnen in den vergangenen Monaten intensiviert wurden. Dafür werden insbesondere die Sozialen Medien genutzt, mit einem Schwerpunkt auf Telegram.“
Seit dem 24. Februar 2022 sind insgesamt mehr als 850 Versammlungen in Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg bekanntgeworden. Die meisten davon verliefen störungsfrei. In den vergangenen Monaten ist deren Anzahl immer weiter zurückgegangen.
Insgesamt konnten die Sicherheitsbehörden laut Vorgangsbearbeitungssystem bislang Hinweise auf 598 Straftaten feststellen, die im Kontext mit dem Ukrainekrieg begangen worden sind. Dazu gehörten Sachbeschädigung, Diebstahl, Volksverhetzung, Störung der Totenruhe, gefährliche Körperverletzung und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. 166 bekannt gewordene Straftaten wurden im Vorgangsbearbeitungssystem erfasst, weil Personen mittels des „Z-“ oder des „V-Zeichens“ ihre Unterstützung bzgl. des Angriffskrieges kundtaten.
Spionage / Cyberabwehr / Schutz Kritischer Infrastruktur
Behrens: „Die Verteidigung von Freiheit, Demokratie und internationalem Recht kann und muss nicht nur mittels militärischer Mittel in der Ukraine erfolgen, sondern bedarf in unserer globalisierten und medial vernetzten Welt eben auch innerhalb unseres eigenen Landes der Aufklärung und unabhängigen Information über die tatsächlichen Zusammenhänge. Das Interesse russischer Geheimdienste an Deutschland dürfte weiter zunehmen, je länger der Krieg in der Ukraine dauert. Wir müssen unsere Sicherheitsbehörden zur Verteidigung unserer Freiheit und Demokratie sowie angesichts der absehbar steigenden Versuche zur Einflussnahme auf unser Land von außen weiter stärken. Der Schutz unserer neuen LNG-Terminals hat dabei eine herausragende Bedeutung. Durch die Betreiber vorzunehmenden Schutzmaßnahmen werden dabei sehr eng durch die niedersächsische Polizei begleitet.“
Unverändert besteht die seit Beginn des von Putin begonnen Angriffskrieges auf die Ukraine in Niedersachsen abstrakte Gefährdungslage fort. Allerdings liegen bislang keine Anzeichen dafür vor, dass sich diese Lage konkretisiert oder verschärft und auf einen größeren Widerhall stößt.
Am vergangenen Donnerstag, 16.02.2023, bekannte sich auf dem Telegram Kanal „anon_by“ die prorussische Hackergruppierung „Killnet“ zu insgesamt sechs DDoS-Angriffen auf deutsche Flughäfen, betroffen war auch der Flughafen in Hannover-Langenhagen. Hintergrund sollen die Waffenlieferungen der Bundesregierung in die Ukraine sein.
Grundsätzlich bestand und besteht seit Kriegsbeginn für die Einrichtungen der KRITIS eine erhöhte abstrakte Gefährdungslage. Eine konkrete Gefährdung liegt auch hier zum aktuellen Zeitpunkt jedoch nicht vor.
Nach wie vor besteht ein latent erhöhtes Risiko von Cyberangriffen gegen deutsche Stellen, vor allem gegenüber Einrichtungen der KRITIS. Zusätzlich sind auch Spill-Over-Effekte und Kollateralschäden mit Auswirkungen auf Deutschland im Zuge internationaler Betroffenheit weiterhin möglich und bereits eingetreten.
Nahezu zeitgleich zum russischen Angriff auf die Ukraine aktivierten Angreifer ein fehlerhaftes Update für bestimmte Kunden des Viasat-Dienstes KA-SAT. Auch wenn sich dieser Cyberangriff offenbar vornehmlich gegen die Ukraine richtete, so entwickelte sich daraus ein Kollateralschaden. Auch tausende Windräder, die über diesen Satellitenanbieter normalerweise ferngewartet werden können, waren plötzlich nicht mehr erreichbar. Im gleichen Kontext ist auch der Angriff auf die Rosneft Deutschland GmbH im letzten Jahr zu sehen.
Die Behörden der Landesverwaltung sind angewiesen, sich auf alle Szenarien vorzubereiten. Die für Cybersicherheit zuständigen Stellen sind in engem Austausch mit den entsprechenden Behörden des Bundes und der Bundesländer. Die Behörden der Landes- und auch der Kommunalverwaltungen sind hinsichtlich der Notwendigkeit besonderer Schutzmaßnahmen sensibilisiert worden. Auch die Betreiber kritischer Infrastrukturen sind aufgefordert, sich intensiv auf Cyberangriffe vorzubereiten.
Zivil- und Katastrophenschutz
Behrens: „Nicht nur unsere Verteidigung nach außen – also insbesondere die Bundeswehr – muss gestärkt werden: Auch unseren Zivilschutz gilt es besser aufzustellen und damit resilienter zu werden. Dafür haben wir mit der Umsetzung des Niedersächsischen 40-Millionen-Ad-hoc-Pakets zur Stärkung des Katastrophenschutzes bereits einen wichtigen Schritt getan. Außerdem bereiten wir aktuell Ausschreibung für zwei Löschflugzeuge vor, für die wir noch auf die Finanzierungszusage der EU-Kommission warten. Es ist für mich ein weiteres wichtiges Anliegen, unsere Vorbereitung auf künftige Krisen zu verbessern und uns organisatorisch sowie in Bezug auf die vorgehaltene Ausstattung noch stärker aufzustellen. Dazu gehören beispielsweise die Einrichtung und Verankerung eines Landeskrisenstabes sowie eine personelle und organisatorische Stärkung der Katastrophenschutzzuständigkeiten durch die Einrichtung einer eigenen Abteilung im Innenministerium. Eine entscheidende Lehren aus diesem schrecklichen Krieg für mich ist, dass wir auf alles vorbereitet sein müssen. In unseren Aktivitäten zur Vorsorge und Vorbereitung auf künftige Krisen dürfen wir deshalb nicht nachlassen.“
Zum Dezember des vergangenen Jahres konnte die erste Säule des 40-Millionen-Ad-hoc-Pakets bereits erfolgreich abgeschlossen werden. Bei den unteren Katastrophenschutzbehörden wurden dezentrale Betreuungsmittelreserven zur umgehenden Versorgung und Notunterbringung von 100 Betroffenen oder auch Kriegsvertriebenen und Geflüchteten sowie Sanitätsmittelreserven eingerichtet.
Weiterhin wurden Stabsräume modernisiert und Technik der Fernmeldezentralen für Ausfälle der Kommunikationsinfrastruktur angeschafft, unter anderem Satellitentelefone. Insgesamt wurden durch das Niedersächsische Innenministerium rd. 3,7 Millionen Euro erstattet. Eine erste Kommunikationsübung zwischen dem Land und den unteren Katastrophenschutzbehörden im vergangenen Dezember hat erfolgreich stattgefunden. Darüber werden die Aus- und Fortbildungen der ehrenamtlichen Einsatzkräfte gestärkt – dafür wurde im Jahr 2022 eine Million Euro bzw. werden in den Jahren 2023 und 2024 je eine Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Bereich Katastrophenschutz in der Beschaffung von Einsatzfahrzeugen. Hier sind Lieferungen bis in 2025 vorgesehen. Diese Spezialfahrzeuge werden individuell angefertigt und sind daher nicht von heute auf morgen abrufbar. Auch wurden europaweite Ausschreibungen u.a. für geländegängige Krankentransportwagen auf den Weg gebracht. Außerdem werden Fahrzeuge für Brandschutz und Wasserrettung angeschafft. Durch die Beschaffung von mobilen Warn- und Durchsageeinrichtungen wird das Krisenmanagement weiter gehärtet.
Zum Zivil- und Katastrophenschutz gehört auch, dass die Warnsysteme funktionieren und bei den Menschen eine solche Alarmierung tatsächlich ankommt. Deshalb hat Niedersachsen ein eigenes Sirenen-Förderprogramm gestartet und damit die Bundesmittel für diesen Zweck aufgestockt. Insgesamt wurden seit 2021 mit etwa 8 Millionen Euro aus Bundes- und 10 Millionen Euro aus Landesmitteln bei 33 unteren Katastrophenschutzbehörden 1.396 Standorte gefördert.
Darüber hinaus beginnen ab Sommer 2023 die ersten Auslieferungen von hochleistungsfähigen mobilen Netzersatzanlagen, die insbesondere zur Ersatzversorgung von Einrichtungen kritischer Infrastrukturen eingesetzt werden sowie von Anhängern zur mobilen Kraftstoffversorgung.