Land greift auf die Vermietdatenbank der Deutschen Post Direkt GmbH zurück um impfberechtige Personen anzuschreiben.
Hannover (pm). Wie bereits vom Innenministerium dargestellt, ist die Nutzung des sogenannten Melderegisterdatenspiegels, in dem die Meldedaten aus den Melderegistern der 409 niedersächsischen Kommunen landesseitig gespiegelt und gespeichert werden, nach § 5 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz (Nds. AG BMG) durch einen privaten Versanddienstleister nicht zulässig. Das Land ist bei einer Aussendung in dieser Größenordnung (es werden mehr als 200.000 Haushalte angeschrieben) aber auf die Unterstützung eines solchen Dienstleisters angewiesen. Die rechtlich grundsätzlich mögliche Einzelabfrage der Daten bei allen 409 Einwohnermeldeämtern in Niedersachsen wurde im Vorfeld der Beauftragung der Deutsche Post Direkt GmbH von Seiten des MS in Erwägung gezogen, aber aufgrund des damit verbundenen bürokratischen Aufwands zunächst nicht weiterverfolgt.
Das Land greift daher auf die Vermietdatenbank der Deutschen Post Direkt GmbH zurück. Diese Daten sind unabhängig von den Melderegistern und vom Unternehmen selbst nach den Erfordernissen der DSGVO erhoben. Sie können daher für ein reines Informationsschreiben an impfberechtigte Personen ab 80 Jahren zum Start der Terminvergabe genutzt werden.
Bei diesem Anschreiben handelt es sich nicht um die Zuweisung von oder die Einladung zu konkreten Impfterminen. Der Erhalt des Schreibens ist nicht Voraussetzung für eine Terminreservierung. Vielmehr geht es darum, zusätzlich zur Veröffentlichung der im Schreiben enthaltenen Informationen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung einen weiteren Informationsweg für die impfberechtigten Personen zu beschreiten.
Jede Bürgerin und jeder Bürger, die oder der älter ist als 80 Jahre oder aus anderen Gründen zur Gruppe der Personen mit der höchsten Priorisierung bei der Impfung gehört, hat ab dem 28. Januar die Möglichkeit, einen Termin in einem der 50 Impfzentren zu erhalten, sofern vor Ort ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht.
Die Terminbuchung wird über die Impfhotline des Landes unter 0800 9988665 sowie ein Internetportal, dessen Adresse zeitnah bekanntgegeben wird, möglich sein.
Weitere Fragen und Antworten:
Wie erstellt die Deutsche Post Direkt GmbH die Datenbank?
Das Unternehmen teilt dazu folgendes mit:
„Wir können bestätigen, dass die Deutsche Post Direkt GmbH (es betrifft nicht den Unternehmensbereich DHL) dem Land Niedersachsen Adressdaten zur Unterstützung der Impfaktion der über 80-Jährigen zur Verfügung gestellt hat. Dabei handelt es sich um Daten aus der Vermietdatenbank des Unternehmens, die neben dem Vor- und Nachnamen sowie der Adresse auch Echtaltersinformationen enthält. Diese Daten sind ordnungsgemäß und im Einklang mit der DSGVO erhoben worden und werden hier gem. Art. 6 (1) (f) DSGVO für Zwecke der Informationserteilung im Zusammenhang mit der Corona-Impfung und im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung verarbeitet. Zusätzlich werden statistische Daten zum Schätzalter auf Vornamensbasis – jedoch ohne Personenbezug – herangezogen, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, die richtigen Empfängerinnen und Empfänger zu erreichen. In den Schreiben wird ausdrücklich auch darauf hingewiesen, dass die Empfängerinnen und Empfänger der Verarbeitung ihrer Daten bei der Deutschen Post Direkt GmbH widersprechen können.“
Wie viele Personen werden mit dem Anschreiben voraussichtlich erreicht?
Es werden voraussichtlich rund 210.000 Haushalte in Niedersachsen erreicht. Die Zahl der tatsächlich erreichten Personen wird deutlich darüber liegen, da es sich nicht ausschließlich um alleinstehende Personen handelt. Insgesamt leben in Niedersachsen rund 500.000 Menschen, die 80 Jahre und älter sind.
Was kostet das Informationsschreiben das Land?
Die Kosten für die Aussendung des Schreibens belaufen sich auf rund 28.000 Euro zuzüglich Porto und Mehrwertsteuer.