Behrens: „Der aktuelle Abwärtstrend bei den Zugangszahlen führt noch nicht zu einer signifikanten Entspannung der Lage in den Kommunen.“
Hannover (pm/redk). Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat ein neues Verteilkontingent für die Unterbringung von Geflüchteten in den Kommunen festgelegt. Ab dem 01. Oktober 2024 bis einschließlich März 2025 rechnet das Land mit rund 11.000 schutzsuchenden Menschen, die auf die Kommunen verteilt werden müssen.
Im Vergleich zum vorangegangenen Zeitraum (April bis September 2024) wird von einer geringeren Anzahl an Geflüchteten ausgegangen. Dies entspricht einem allgemeinen Rückgang der Zugangszahlen: Während im September 2023 noch 3.670 Menschen Schutz in Niedersachsen suchten, waren es im gleichen Zeitraum dieses Jahres rund 1.750. Auch die Gesamtzahl der Asylsuchenden bis zum 30.09.2024 liegt mit 14.170 Personen deutlich unter der des Vorjahres (20.570 Personen).
Lage in den Kommunen bleibt angespannt
Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, erklärt: „Durch die Neufestsetzung des Verteilkontingentes haben die Kommunen nun wieder eine aktuelle Planungsgrundlage für die kommenden Wochen und Monate. Uns ist bewusst, dass der aktuelle Abwärtstrend bei den Zugangszahlen noch nicht zu einer signifikanten Entspannung der Lage in den Kommunen führt. Das Ziel der Länder und des Bundes muss es angesichts der hohen Zugangszahlen seit 2015 sein, die Zahl der Menschen, die in Deutschland und in Niedersachsen Schutz suchen, nachhaltig zu reduzieren und Geflüchtete in Europa fairer zu verteilen. Ein wichtiges Instrument sind derzeit insbesondere die Kontrollen an den östlichen und südlichen Binnengrenzen der Bundesrepublik.
Diese werden aus meiner Sicht leider notwendig bleiben, bis das gemeinsame europäische Asylsystem ‚GEAS‘ umgesetzt ist. Auch in Niedersachsen tun wir weiterhin alles, um die Kommunen bei der Bewältigung der Lage zu unterstützen: So bauen wir zum Beispiel die Erstaufnahmekapazitäten weiter aus und verteilen Personen mit einer geringen Bleibeperspektive in der Regel nicht auf die Kommunen. Sie bleiben stattdessen bis zur Ausreise in den Einrichtungen der Landesaufnahmehörde.“
Kommunen erhalten neue Planungsgrundlage
Die niedersächsischen Kommunen wurden am heutigen 07. Oktober 2024 per Erlass über das neue Verteilkontingent informiert. Das Kontingent stellt eine Prognose dar, die als Orientierungshilfe für die kommenden sechs Monate dienen soll. Änderungen der Situation sind jedoch nicht ausgeschlossen. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird eine neue Festsetzung erfolgen.
Eine detaillierte Prognose zur Verteilung der Geflüchteten auf die einzelnen Kommunen ist der beigefügten Tabelle im Anhang zu entnehmen.
Hintergrundinformationen zur Berechnung des Verteilkontingents
Die Berechnung des Verteilkontingentes erfolgt vorwiegend auf Grundlage der Bevölkerungszahl der jeweiligen Kommune sowie unter Berücksichtigung bestehender Über- und Unterquoten bei der bisherigen Aufnahme. Das vergangene Gesamtverteilkontingent weist Unterquoten in Höhe von rund 8.000 Geflüchteten auf, welche in das neue Gesamtverteilkontingent übertragen werden. Die Neufestsetzung wurde unter Berücksichtigung der Zugangszahlen und der getroffenen Maßnahmen des Bundes sowie der bestehenden Unterquoten auf einem niedrigeren Niveau als das Vergangene angesetzt. Die Verteilung innerhalb der Landkreise und kreisfreien Städte erfolgt in eigener Zuständigkeit der Kommunen.