
Geschwindigkeitsbegrenzung gilt künftig nur noch zu Schulzeiten
Langenhagen. In der Theodor-Heuss-Straße im Bereich des Gymnasiums gilt Tempo 30 künftig nur noch zeitlich begrenzt. Die Stadt hat die Beschilderung angepasst und setzt damit einen politischen Beschluss um. Die neue Regelung soll den Schutz von Schülerinnen und Schülern gewährleisten und gleichzeitig die Akzeptanz der Geschwindigkeitsbegrenzung erhöhen.
Tempo 30 nur noch montags bis freitags
Grundlage der Änderung ist der politische Beschluss BD 2024/367. Die Verwaltung war beauftragt worden zu prüfen, ob die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung vor dem Gymnasium zeitlich eingeschränkt werden kann.
Die Prüfung ergab, dass eine solche Regelung rechtlich zulässig ist. Daraufhin wurde die entsprechende straßenverkehrsbehördliche Anordnung umgesetzt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt in diesem Bereich nun montags bis freitags zwischen 7 und 17 Uhr. Damit greift die Begrenzung insbesondere während der Zeiten mit erhöhtem Schüleraufkommen.
Schutz von Kindern im Fokus
Hintergrund des Beschlusses ist die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen im Straßenverkehr. Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten zählen zu den Bereichen, in denen Geschwindigkeitsreduzierungen einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten können.
Nach Auffassung der Antragsteller sorgen zeitlich begrenzte Regelungen zudem für mehr Nachvollziehbarkeit. Fehlen entsprechende Zusatzschilder, sei für Verkehrsteilnehmer nicht immer eindeutig erkennbar, weshalb die reduzierte Geschwindigkeit dauerhaft gelten soll.
Mehr Klarheit durch Zusatzschilder
Im Beschluss wurde vorgeschlagen, Tempo-30-Zonen vor Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten mit zusätzlichen Hinweisschildern zu versehen. Vorgesehen sind dabei Zeitangaben wie „Mo – Fr, 07.00 – 17.00 h“ in Kombination mit entsprechenden Zusatzzeichen, die auf eine Schule oder einen Kindergarten hinweisen.
Ziel ist es, die Regelungen verständlicher zu gestalten und die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkungen zu fördern. Die Begrenzungen sollen vor allem dann gelten, wenn Kinder und Jugendliche tatsächlich vor Ort unterwegs sind.
Einordnung
Zeitlich begrenzte Tempo-30-Regelungen vor Bildungseinrichtungen werden in vielen Kommunen eingesetzt, um Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss miteinander zu verbinden. Die Anpassung in der Theodor-Heuss-Straße orientiert sich an diesem Grundsatz und konzentriert den Schutz auf die Zeiten mit dem höchsten Schüleraufkommen.









