Neue Verordnung gilt ab dem 29. Oktober 2026
Hannover – (KI/redaktionell geprüft). Für Polizeivollzugsbeamte in Niedersachsen gelten ab Donnerstag, 29. Oktober 2026, neue Vorschriften zum äußeren Erscheinungsbild. Tätowierungen an Armen und Beinen sind grundsätzlich zulässig, sofern sie mit einem neutralen, achtungs- und vertrauenswürdigen Auftreten vereinbar sind. Die Verordnung des Innenministeriums ersetzt den bisherigen Erlass aus dem Jahr 2013 und regelt auch den Umgang mit Piercings und Permanent Make-up.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Niedersachsen begrüßt die Änderung als Erfüllung einer langjährigen Forderung. Bei kleinen Tätowierungen an anderen Körperstellen wünscht sie sich allerdings mehr Spielraum.
Einschränkungen für Gesicht, Hals und Hände bleiben
Nach Angaben des Innenministeriums sind Tätowierungen im Gesicht weiterhin nicht zulässig. Tattoos am Hals oder an den Händen sind unzulässig, wenn sie nicht angemessen abgedeckt werden können, etwa durch die Dienstkleidung.
Unabhängig von der Körperstelle bleiben Tätowierungen mit verfassungsfeindlichem, diskriminierendem, gewaltverherrlichendem oder sonst menschenverachtendem Charakter verboten. Dezentes Permanent Make-up ist dagegen erlaubt, sofern es einem neutralen Auftreten entspricht.
Auch kleine und unauffällige Piercings können zulässig sein. Voraussetzung ist, dass sie die Anforderungen an Sicherheit, Eigensicherung und ein professionelles Erscheinungsbild erfüllen. Größere Piercings sowie sogenannte Tunnel oder Plugs bleiben ausgeschlossen.
Innenministerium verweist auf gesellschaftlichen Wandel
Innenministerin Daniela Behrens begründet die Neuregelung mit Veränderungen in der Gesellschaft. Sichtbare Tätowierungen und dezente Piercings seien Ausdruck von Individualität. Entscheidend für die Professionalität der Polizei seien Engagement, Kompetenz und Verantwortungsbewusstsein.
Nach Darstellung des Ministeriums konkretisiert die Verordnung die bundesrechtlichen Vorgaben und schafft einen einheitlichen Maßstab für die Polizei Niedersachsen. Berufsvertretungen waren an der Ausarbeitung beteiligt. Ihre Rückmeldungen hätten dazu beigetragen, praktische Aspekte des Dienstalltags in die abschließenden Bestimmungen aufzunehmen.
GdP fordert mehr Spielraum bei kleinen Tattoos
Der GdP-Landesvorsitzende Kevin Komolka sieht in der Änderung ein positives Signal für Polizeibeschäftigte und mögliche Nachwuchskräfte. Die Gewerkschaft habe wiederholt darauf gedrängt, die bisherigen Regeln zu modernisieren. Einheitliche Dienstkleidung und individuelle Persönlichkeit müssten sich aus ihrer Sicht nicht ausschließen.
Gleichzeitig kritisiert Komolka die verbliebenen Einschränkungen: „Die Neuregelung ist ein wichtiger Fortschritt, bleibt an einigen Stellen aber unnötig restriktiv. Gerade bei kleinen, unauffälligen Tätowierungen, wie einem Herz am Finger oder einer Musiknote hinter dem Ohr, wäre ein größerer Ermessensspielraum sinnvoll gewesen. Entscheidend sollte sein, ob eine Tätowierung tatsächlich das professionelle und vertrauenswürdige Auftreten der Polizei beeinträchtigt“.
Das fortbestehende Verbot verfassungsfeindlicher, diskriminierender, gewaltverherrlichender oder menschenverachtender Tätowierungen unterstützt die Gewerkschaft ausdrücklich.
Überarbeitung war seit 2021 angekündigt
Der Neuregelung ging ein mehrjähriger Abstimmungsprozess voraus. Nach Angaben der GdP hatte das Innenministerium bereits 2021 eine Überarbeitung angekündigt. Die Gewerkschaft wurde 2022 und erneut 2025 an Entwürfen beteiligt und drängte zwischenzeitlich auf eine zeitnahe Umsetzung.
Die GdP Niedersachsen vertritt nach eigenen Angaben landesweit mehr als 15.000 Mitglieder. Sie setzt sich für die Interessen der Polizeibeschäftigten ein.










