ver.di und Arbeitgeberverband BVAP einigen sich auf Mindestbedingungen für die Altenpflege

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Tarifvertrag soll auf die
gesamte Pflegebranche erstreckt werden

Berlin (pm). Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) einen wichtigen Schritt in Richtung eines flächendeckenden Tarifvertrags in der Altenpflege getan.

Am Mittwochabend einigten sich beide Seiten auf ein vorläufiges Tarifergebnis, das vom Bundesarbeitsministerium auf die gesamte Pflegebranche erstreckt werden soll. „Wir, die Tarifparteien, kommen unserer Verantwortung nach“, sagte Sylvia Bühler, die im ver.di-Bundesvorstand für das Gesundheitswesen zuständig ist. Die politische Entscheidung, dieAltenpflege dem wirtschaftlichen Wettbewerb zu überlassen, habe einen Verfall der Löhne verursacht. „Heute ist die Altenpflege der Mangelberuf schlechthin. Mit einem Tarifvertrag, der bei der Bezahlung aller Altenpflegerinnen und Altenpfleger ein Mindestniveau sichert, indem er über das Arbeitnehmerentsendegesetz auf die gesamtePflegebranche erstreckt wird, soll der Beruf wieder attraktiver werden“, erklärte Bühler. „Die vorgesehenen Mindestentgelte können sich sehen lassen. Sie sind eine deutliche Steigerung gegenüber dem bisherigen Pflegemindestlohn.“

Der Tarifvertrag soll am 1. Juli 2021 in Kraft treten. Bis dahin sei ausreichend Zeit, alle vom Arbeitnehmerentsendegesetz vorgeschriebenen Voraussetzungen zu erfüllen, so Bühler weiter.

In drei Schritten würden demnach die Mindestentgelte angehoben, so dass examinierte Altenpflegekräfte ab Januar 2023 wenigstens 18,50 Euro pro Stunde erhalten. Bei einer 39-Stunden-Woche ergebe das einen Bruttoverdienst von 3.137 Euro im Monat. Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung erhalten demnach mindestens 14,15 Euro, mit ein- biszweijähriger Ausbildung wenigstens 15 Euro pro Stunde. „Das ist ein ordentliches Mindestniveau, das bessere Tarifverträge selbstverständlich unberührt lässt“, erläuterte Bühler. „Dem Lohndumping insbesondere von kommerziellen Trägern wird so ein Riegel vorgeschoben.“ Außer den Stundenlöhnen haben sich ver.di und BVAP auch auf ein Urlaubsgeld von 500 Euro für Vollzeitbeschäftigte sowie einen Jahresurlaub von mindestens 28 Tagen geeinigt.

Anders als beim Pflegemindestlohn sieht das Verhandlungsergebnis von Anfang an in Ost- und Westdeutschland die gleiche Bezahlung vor. „Zum 30. Jahrestag der Vereinigung Deutschlands wollen wir auf keinen Fall eine schlechtere Bezahlung der Kolleginnen und Kollegen im Osten zulassen“, so Bühler. Nicht durchsetzbar gewesen sei hingegen dieEinbeziehung von Beschäftigten über den Geltungsbereich der Pflegemindestlohnverordnung hinaus. „Das ist ein großer Wermutstropfen, denn die Beschäftigten in Technik, Reinigung und anderen Bereichen sind ebenfalls unerlässlich.“

Bühler rief die kommerziellen Pflegeunternehmen auf, ihren Widerstand gegen einen flächendeckenden Tarifvertrag endlich aufzugeben. „Die Altenpflege braucht gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung. Nur so werden sich in Zukunft genug Menschen für diesen so wichtigen und wunderbaren Beruf finden“, betonte dieGewerkschafterin. „Wer eine gute Pflege will, muss jetzt mitziehen.“

Für die Mitgliedsunternehmen des BVAP haben sich ver.di und der Arbeitgeberverband zudem auf einen Tarifvertrag für Auszubildende geeinigt, der allerdings nicht erstreckt werden kann. Ab Anfang kommenden Jahres sieht dieser Tarifvertrag je nach Ausbildungsjahr eine Vergütung zwischen 1.100 und 1.250 Euro monatlich vor. Im September 2022 steigen diese Beträge auf 1.250 bis 1.400 Euro. Hinzu kommen Regelungen zu Einsätzen vor und nach Unterrichtsphasen und Zuschlägen sowie eine Jahressonderzahlung, freie Tage zur Prüfungsvorbereitung und 28 Urlaubstage im Jahr.

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