Stadt Langenhagen bittet Anbieter zur Kasse
Langenhagen (pm). Elektroroller quer auf dem Gehweg, mitten in der Einfahrt und im schlimmsten Fall in lokalen Gewässern: Der Umgang mit den E-Rollern ist leider nicht immer fach- und umweltgerecht. Die Stadt Langenhagen hat daher jetzt im Sinne der Gefahrenabwehr, ein Bußgeld-System für die Ahndung verschiedener Verstöße im Zusammenhang mit den Rollern im Stadtgebiet erstellt.
„Wir haben uns die Entwicklung eine Weile mit zunehmender Besorgnis angesehen. Aber wir sind jetzt an einem Punkt angekommen, wo wir ahnden müssen“, sagt Markus Villwock, Außendienstleiter des Ordnungsamtes. Im Mängelmelder der Stadt finden sich regelmäßig Meldungen über Roller, die den Weg versperren: Nicht nur für Rollstühle und Kinderwagen, sondern schon das Passieren für Fußgänger ist teilweise unmöglich. Immer wieder sind Villwock und sein Team im Einsatz, um die Wege wieder begehbar zu machen und Gewässer sauber zu halten.
„Die überwiegende Zahl der Nutzenden stellt die Roller nach Beendigung einer Fahrt tatsächlich ordnungsgemäß ab, auch wenn das Bild manchmal ein anderes ist.“, so Bürgermeister Mirko Heuer. „Gleichwohl müssen wir die verbleibende Spitze des Eisbergs entsprechend sanktionieren, sodass die Mikromobilität mit E-Rollern auch künftig Mehrwerte liefert und für die Menschen in Langenhagen keine Belastung oder Gefährdung darstellt.“
„Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage haben wir Bußgelder festgelegt, mit denen wir Verstöße ahnden werden. Diese spiegeln den Arbeitsaufwand wider, der seitens der Fachabteilungen nötig wird“, so Villwock. 30 Euro kostet beispielsweise das einfach Umsetzen eines im Weg stehenden Gefährts, ist dies nicht möglich, fallen 60 Euro für die Inobhutnahme an. Muss der Betriebshof anrücken, um zum Beispiel einen Roller aus dem Wasser zu ziehen, werden mindestens 90 Euro fällig. Die Forderungen richten sich dabei an die Anbieter der falsch geparkten Roller. Für die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung ist meist nicht nachvollziehbar, wer den Roller geparkt hat, daher werden die Bußgeldbescheide an die zustandsverantwortlichen Eigentümer versendet.
„Wir werden in diesen Fällen unsachgemäßen Abstellens umgehend tätig, da Gefahr in Verzug ist“, erläutert Ordnungsamtsleiter Boris Ehrhardt die Maßnahmen. „Denn wenn einem Roller beispielsweise auf die Straße ausgewichen werden muss, besteht immer auch eine Unfallgefahr.“