Grünes Licht für Airbus-Transport in den Serengeti-Park

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Dr. Fabrizio Sepe, Inhaber des Serengeti-Parks, steht am 03.09.2021 an dem Airbus A310 10+23 nach dessen letzten Landung auf dem Flughafen Hannover. Die ehemalige "Kurt Schumacher" geht nach 30 Dienstjahren bei der Bundeswehr in den Besitz des Serengeti-Park Hodenhagen über. Das Flugzeug wird zu einem Restaurant umgebaut. - Quelle: Serengeti-Park Hodenhagen (Archivbild)

Neue Transportmethode schützt Bäume im Landschaftsschutzgebiet

Hannover (pm/redk). Die Region Hannover hat keine naturschutzrechtlichen Einwände mehr gegen den geplanten Schwerlasttransport eines Airbus A310 in den Serengeti-Park. Möglich wird dies durch ein neu entwickeltes Verfahren, bei dem der Flugzeugrumpf abgesenkt und die Baumkronen mit der sogenannten „Reverse Rigging“-Methode geschützt werden.

Dank der Absenkung des Rumpfes von 6,80 Metern auf 5,90 Meter und dem gezielten Hochbinden von Ästen können Schäden an der Vegetation im Landschaftsschutzgebiet (LSG) vermieden werden. Ein entsprechender Praxistest mit einem maßstabsgetreuen Modell bestätigte die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen. Damit entfällt die Notwendigkeit einer naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung durch die Region Hannover.

„Wir haben in dem langwierigen Prozess zahlreiche Gespräche mit dem Serengeti Park geführt und nach einer umweltverträglichen Lösung gesucht. Die gibt es mit der neuen Methode jetzt. Im von uns vorgeschlagenen Praxistest konnten sich die Untere Naturschutzbehörde, die Gemeinde und der NABU davon überzeugen, dass es nicht mehr zu Schäden an den wertvollen Bäumen im LSG kommt. Wir freuen uns, das Thema für den Zuständigkeitsbereich der Region Hannover nun mit einem für alle Beteiligten zufriedenstellenden Ergebnis abschließen zu können“, erklärt Jens Palandt, Umweltdezernent der Region Hannover.

Außerhalb des Schutzgebiets könnten jedoch Rückschnitte an Bäumen notwendig sein. Daher kann der Transport frühestens nach Ende der Brut- und Setzzeit, also ab dem 1. Oktober, erfolgen. Sollten Astschnitte erforderlich werden, sind weiterhin entsprechende Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen.

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