Online-Vortrag zur Grundsteuerreform in Niedersachsen

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Symbolbild Online / Konferenz / Livestream - Quelle: Pixabay

Informationskampagne zur Grundsteuererklärung

Hannover (pm). Das Niedersächsische Finanzministerium bietet am

Donnerstag, den 29. September 2022 ab 18:00 Uhr

eine Online-Informationsveranstaltung

zur Grundsteuerreform in Niedersachsen an. Expertinnen und Experten des Finanzministeriums werden durch eine Erklärung führen und erläutern, was bei der Erstellung der Grundsteuererklärung zu tun ist und welche Schritte notwendig sind.

Interessierte Besitzerinnen und Besitzer von Grundstücken können über den YouTube-Kanal der Landesregierung oder über WebEx an der Veranstaltung teilnehmen. Die Zugangsdaten zu dem WebEx-Raum werden Donnerstag auf der Website des Niedersächsischen Finanzministeriums bereitgestellt. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.

Die Veranstaltung wird aufgenommen und anschließend zur Verfügung gestellt. Unabhängig davon stehen die bisherigen Informationsmöglichkeiten weiterhin zur Verfügung:

Auf der Website des Landesamtes für Steuern Niedersachsen werden Ausfüllhilfen verschiedenster Art angeboten: die Antworten auf die wichtigsten Fragen (FAQs), Checklisten, Erklär-Videos und weitere Informationen zur Vorbereitung auf die Erklärungsabgabe. Als besonders hilfreich hat sich die beispielhafte Klick-Anleitung auf dieser Seite erwiesen, die Seite für Seite die Steuererklärung durchgeht. Zudem gibt es bei jedem Finanzamt eine Hotline zur Grundsteuerreform.

Der eigens eingerichtete Grundsteuer-Viewer gibt Hilfestellung zu den Grundstücksdaten. Dabei handelt es sich um eine Kartendarstellung, aus der die amtlichen Grundstücksflächen und die Bezeichnungen der Flurstücke online abzulesen sind.

Die elektronische Abgabe der Steuererklärung über das „Portal ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de” ist sowohl für die Steuerpflichtigen als auch für die Finanzämter der einfachste und schnellste Weg. Um allen den Zugang dafür zu ermöglichen, kann auch ein bestehender Zugang zu ELSTER eines Angehörigen genutzt werden. Bei der elektronischen Erklärungsabgabe können zudem die Angehörigen der steuerberatenden Berufe helfen. Auch die Hausverwaltungen können die Erklärungsabgabe übernehmen.

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