Polizei misst massiven Tempoverstoß im Ortsteil Seelze/Gümmer
Hannoer/Seelze/Gümmer. Mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit ist ein 18-jähriger Autofahrer auf der Bundesstraße 441 im Bereich Gümmer in eine Polizeikontrolle geraten. Statt der erlaubten 50 km/h wurde der Fahranfänger mit einer vorwerfbaren Geschwindigkeit von 108 km/h gemessen. Die Polizei leitete ein Bußgeldverfahren ein, zusätzlich drohen dem jungen Fahrer weitere Maßnahmen wegen der laufenden Probezeit.
Lasermessung am Freitagabend
Einsatzkräfte der Spezialisierten Verfügungseinheit des Zentralen Verkehrsdienstes führten am Freitag, 19.06.2026, eine rund eineinhalbstündige Geschwindigkeitskontrolle auf der B 441 im Ortsteil Gümmer durch. Ziel der Maßnahme war die Überwachung des dort geltenden Tempolimits von 50 km/h.
Während der Kontrolle registrierten die Beamtinnen und Beamten insgesamt sieben Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie zwei Verstöße gegen das Überholverbot.
Mehr als doppelt so schnell wie erlaubt
Besonders auffällig war ein 18-jähriger Autofahrer, der erst seit Anfang 2026 im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Das Messgerät zeigte zunächst eine Geschwindigkeit von 112 km/h an. Nach Abzug der gesetzlichen Toleranz ergibt sich eine vorwerfbare Geschwindigkeit von 108 km/h – damit überschritt der Fahrer das Tempolimit um 58 km/h.
Deutliche Konsequenzen drohen
Nach dem geltenden Tatbestandskatalog zieht dieser Verstoß ein Bußgeld von 480 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister sowie ein einmonatiges Fahrverbot nach sich. Da sich der Betroffene noch in der Probezeit befindet, entscheidet nun die zuständige Fahrerlaubnisbehörde über mögliche zusätzliche Auflagen.
Bei der abschließenden Bewertung wird außerdem berücksichtigt, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als das Doppelte überschritten wurde.
Weitere Verstöße festgestellt
Auch die übrigen sechs Geschwindigkeitsüberschreitungen lagen sämtlich im Bußgeldbereich und führen zu Punkteeinträgen in Flensburg. Die beiden festgestellten Verstöße gegen das Überholverbot wurden von den Einsatzkräften ebenfalls unmittelbar geahndet.










