Zahlreiche Verhaftungen durch die Bundespolizei am Wochenende

Bundespolizei
Symbolbild Bundespolizei - © Müller/LGHNews

Gleich mehrere gesuchte Straftäter verhaftet

Hannover (ots). Die Bundespolizei Hannover hat am vergangenen Wochenende gleich mehrere gesuchte Straftäter verhaftet.

Bereits am Freitagvormittag wurde ein 45-jähriger Lette verhaftet. Der Mann war zunächst Zeuge einer gefährlichen Körperverletzung. Als die Beamten seine Personalien aufnahmen und kontrollierten, stellte sich heraus, dass er wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch die Justiz gesucht wurde. Er wurde zu 3.900 Euro Geldstrafe verurteilt und bezahlte diese nicht. Stattdessen muss er nun ersatzweise für 130 Tage ins Gefängnis.

Samstagmorgen, kurz nach 10, fuhr ein 50-jähriger Pole ohne Fahrschein mit dem Zug von Berlin nach Hannover. Bundespolizisten kontrollierten den Mann. Ihm wurde in der Vergangenheit die Freizügigkeit entzogen und er wurde durch die Justiz zur Festnahme ausgeschrieben. Zusätzlich lagen gegen ihn drei Aufenthaltsermittlungen wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz und Erschleichens von Leistungen vor. Er wurde verhaftet und es wurden weitere Ermittlungsverfahren wegen Erschleichens von Leistungen und unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik eingeleitet. Zuständigkeitshalber wurde der Mann an die Landespolizei übergeben.

Drei Stunden später wurde ein 46-jähriger Mann aus Polen im Hauptbahnhof Hannover kontrolliert. Auch gegen ihn lag ein Haftbefehl vor. Wegen Diebstahls wurde er in der Vergangenheit zu 600 Euro Geldstrafe rechtskräftig verurteilt. Da er diese nicht bezahlte, muss er nun ersatzweise für 60 Tage ins Gefängnis.

Am Sonntag meldete sich ein 52-jähriger Rumäne freiwillig bei der Bundespolizei in Hannover und gab an, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorliegt. Ein Datenabgleich bestätigte, dass er wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt wurde und diese nicht bezahlte. Die Beamten verhafteten den Mann und verbrachten ihn ins Gefängnis. Dort muss er nun ersatzweise 20 Tage Freiheitsstrafe verbüßen.

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