Schwerpunktkontrollen entlang der Walsroder Straße in Langenhagen durchgeführt
Langenhagen (mm). „Geisterfahrer im Radverkehr“ – ein kontroverses Thema, welches in den letzten Tagen in den sozialen Medien durchaus für die eine oder andere Diskussion sorgte.
Fakt jedoch ist: Auch für Radfahrer*innen gilt ein Rechtsfahrgebot, das bedeutet es ist verboten auf den Radwegen entgegen der Fahrtrichtung zu fahren.
In Zusammenarbeit der Stadt Langenhagen und der Polizei wurden bereits in der letzten Woche Hinweisschilder zur Verkehrssicherheitsaktion „Stopp! Geisterfahrer im Radverkehr“ entlang der Walsroder Straße befestigt (wir berichteten).
Unter Einbindung der Fahrradstaffel der Polizeidirektion Hannover wurden gestern nun die ersten Schwerpunktkontrollen zur Reduzierung von Fehlverhalten von und gegenüber Radfahrenden durchgeführt.
Polizeikommissarin Groß und ihr Kollege, Polizeioberkommissar Dobewall, waren dazu gestern im Bereich der Walsroder Straße Nord unterwegs. Zwischen Niedersachsenstraße und Reuterdamm wurde dabei nicht nur der Radverkehr beobachtet.
POK Dobewall erklärt: „Wir richten unser Hauptaugenmerk natürlich auf die „Geisterfahrer“ unter den Radfahrer*innen, allerdings werden auch Verstöße von Autofahrer*innen oder aber auch von Fußgänger*innen geahndet.“
„Es kommt immer auf den jeweiligen Sachverhalt und die Situation an. Unsere Maßnahmen können von einem verkehrserzieherischen Gespräch bis zum Ausstellen einer Ordnungswidrigkeitsanzeige gehen.“, meint Dobewall weiter.
Wie man dabei gestern vor Ort allerdings sehen konnte, wurde bei den festgestellten Verstößen durchaus mit der erforderlichen Sensibilität und Weitsicht vorgegangen.
Wie die Polizei dazu mitteilt wurden im Rahmen der gestrigen Schwerpunktkontrolle 83 Fahrräder, davon ein Pedelec, überprüft. Insgesamt wurden 78 Verkehrsverstöße (inkl. Verwarnungen) festgestellt. Der eindeutige Schwerpunkt der Verstöße lag hier bei den „Geisterfahrern im Radverkehr.“ Der Radweg wurde in 57 Fällen in falscher Richtung benutzt. In elf Fällen kam es zu Vorfahrtsverletzungen (auch Rotlichtverstöße).
Des Weiteren wurden Ordnungswidrigkeiten wie die Benutzung des Mobiltelefons während der Fahrt, Beeinträchtigung des Gehörs durch Kopfhörer und freihändiges Fahren geahndet.
Die Aktion wird in dieser Woche noch verstärkt durchgeführt. In unregelmäßigen Abständen wird dann weiterhin das ganze Jahr über die Einhaltung der Verkehrsregeln kontrolliert.
Vor Ort fand die gestrige Aktion mehrfach durchaus positiven Zuspruch durch vorbeikommende Bürger*innen. Tenor: „Schön, dass hier endlich mal kontrolliert wird. Es kommt oftmals zu brenzligen Situationen auf dem Radweg.“