Gefährliche Masche: Voice-Phishing nimmt zu – Kriminelle greifen per Anruf sensible Daten ab

Cybercrime/Voice-Phishing/
Symbolbild: Cybercrime/Voice-Phishing/Computerbetrug - Quelle: Pixabay

Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor dreisten Betrugsversuchen am Telefon – Betroffene bleiben oft auf hohen Kosten sitzen

  • Vertrauliche Informationen werden durch gefälschte Anrufe erschlichen
  • Kriminelle bestellen eSIM-Karten im Namen der Opfer
  • Voice-Phishing nimmt zu – Verbraucherzentrale Niedersachsen rät zu Vorsicht bei unerwarteten Anrufen

Hannover (pm/redk). Immer häufiger geben sich Betrüger am Telefon als Mitarbeitende von Mobilfunkanbietern aus, um an vertrauliche Informationen zu gelangen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor dem sogenannten Voice-Phishing – einer perfiden Masche, bei der Kriminelle per Telefon sensible Daten erschleichen und damit beträchtliche finanzielle Schäden verursachen.

Ziel der Anrufer ist es, TAN-Codes zu erlangen, die Mobilfunkanbieter per SMS zur Authentifizierung verschicken. Diese Codes werden von den Betroffenen – in dem Glauben, mit dem echten Anbieter zu sprechen – arglos weitergegeben. Die Täter nutzen sie anschließend, um eSIM-Karten zu aktivieren und auf Kosten der Opfer einzukaufen – etwa über teure 0900er-Nummern oder für digitale Inhalte.

Oft bleibt der Betrug zunächst unbemerkt. Erst ein Blick auf die Telefonrechnung bringt die böse Überraschung: Forderungen von bis zu 1.000 Euro für Leistungen, die nie beauftragt wurden. „Kriminelle geben sich dabei am Telefon als Dienstleister oder bekannte Personen aus, um an vertrauliche Informationen zu kommen. Neu ist die Masche nicht. Allerdings beobachten wir, dass es im Alltag schwer ist, den Anruf als Betrug zu entlarven“, erklärt Kathrin Bartsch, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Der finanzielle Schaden bleibt in vielen Fällen an den Betroffenen hängen. „Betroffene haben leider in solchen Fällen das Nachsehen. Denn das Risiko liegt bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern selbst, wenn sie ihre Daten unbewusst oder bewusst an Unbefugte weitergeben“, so Bartsch weiter.

Auch wenn Mobilfunkanbieter bei der Kundenidentifikation ihre Sicherheitsvorgaben einhalten, schützt das nicht vor Täuschung durch geschickte Betrüger. „Führt der Anbieter die Identifizierung des Kunden richtig durch – also mit einer Telefonnummer, Benutzernamen und Zweifaktorauthentifizierung per SMS – erfüllt er damit seine Pflicht zum Schutz des Kontos“, betont die Juristin. Ihr Rat: „Grundsätzlich ist Skepsis bei unerwarteten Anrufen angebracht, insbesondere wenn nach personenbezogenen Daten, Zugangscodes oder einer PIN gefragt wird. Diese sollte niemals weitergegeben werden.“

Die Verbraucherzentrale rät, bei Zweifeln niemals auf Rückrufe an die angezeigte Nummer zu vertrauen, sondern die offiziellen Kontaktdaten auf der Website des Unternehmens zu nutzen. Im Verdachtsfall sollten Betroffene den Vorfall umgehend melden, eine Drittanbieter- und Rufnummernsperre einrichten sowie gegebenenfalls die SIM-Karte deaktivieren lassen. Auch die Zugangsdaten zum Kundenkonto sollten geändert werden, um weitere Schäden zu verhindern.

Bei Unsicherheiten oder im Betrugsfall hilft die Verbraucherzentrale Niedersachsen mit kostenfreier Beratung – vor Ort, telefonisch oder per Video.

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