2-G-Regel ermöglicht fast „Normalbetrieb“ in der Wasserwelt Langenhagen

Wasserwelt Langenhagen
Wasserwelt Langenhagen - © Carl-Marcus Müller

Wasserwelt Langenhagen führt ab 16. Oktober zum Schutz aller Gäste besondere Einlassregeln ein

Langenhagen (pm). Die 2-G-Regel macht es möglich! Die Wasserwelt Langenhagen startet am Sonnabend, 16. Oktober, mit einem vergleichsweisen, normalen Betrieb. „Die Pandemie ist noch nicht ausgestanden. Doch die Möglichkeit, den Einlass auf geimpfte und genesene Personen zu begrenzen, ermöglicht es uns endlich, unseren Gästen ihren Aufenthalt in unserem Schwimmbad in vielfacher Hinsicht angenehmer machen zu können“, berichtet Heike Ebersbach. Der GMF-Betriebsleiterin der Wasserwelt Langenhagen ist ebenso wie Carsten Hettwer, Leiter des städtischen Eigenbetriebs Bad, bewusst, dass mit der Einführung der 2-G-Regel einigen Personen der Zutritt zum Schwimmbad an der Theodor-Heuss-Straße verwehrt werden muss. „Die Vorteile, die sich in Summe aus dieser Einlassregel ergeben, können wir jedoch nicht ignorieren“, sagt Hettwer.

Für Genesene und vollständig Geimpfte gehen die Änderungen mit verschiedenen Freiheiten einher: Sie brauchen damit in der Wasserwelt weder auf Abstände zueinander zu achten noch eine Maske zu tragen. Auch die Besucherzahlen müssen nicht mehr begrenzt werden, somit können mehr Gäste zeitgleich in den Schwimmbereich und in die Saunalandschaft eingelassen werden. Zwischen diesen Bereichen darf mit Einführung der 2-G-Regel wieder gewechselt sowie in allen Bereichen ein kompletter Tag in der Wasserwelt verbracht werden. Die Zeitfenster entfallen.

Das wohl wichtigste Argument für die 2-G-Regeln: „Der Schutz unserer Gäste“, betont Hettwer. Um diesen zu gewährleisten, gelten mit dem 16. Oktober folgende Einlassregeln: Der Status „vollständig geimpft“ muss durch ein digitales Impfzertifikat oder den Impfpass nachgewiesen werden; der Status „genesen“ durch eine Genesenenbescheinigung. „Für Schwangere oder andere Personen, bei denen eine Impfung aus belegbaren Gründen nicht möglich ist, wird es Ausnahmen geben, sofern eine entsprechende Bescheinigung und ein negativer PoC-Test vorgelegt werden können. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres benötigen laut gültiger Verordnung keinen 2G-Nachweis und keinen Test. „Wir empfehlen jenen, die eventuell Fragen haben, sich per E-Mail an info@wasserwelt-langenhagen.de zu wenden“, sagt Ebersbach.

Nach wie vor gilt: Tickets müssen vor dem geplanten Besuch online auf der Internetseite www.wasserwelt-langenhagen.de gekauft werden. So wird vermieden, dass sich vor den Kassen lange Schlangen bilden. Zudem können so Kontaktdaten der Gäste abgefragt werden, was ebenfalls die Dauer des Einlasses verkürzt. Bonuskarteninhaber, Kurzzeitkarteninhaber, Kursteilnehmer, Behinderte und Begleitpersonen sowie Kleinkinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr benötigen kein Online-Ticket.

Auch mit Einführung der 2-G-Regel wird das Team der Wasserwelt in gewohnter Weise spezielle Hygienemaßnahmen zum Schutz der Gäste umsetzen.

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