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Kritik aus Niedersachsen: Reform des Arbeitszeitgesetzes enttäuscht

Dirk Breuckmann, Präsident des DEHOGA Niedersachsen
Dirk Breuckmann, Präsident des DEHOGA Niedersachsen. - Quelle: DEHOGA / Foto: Christian Platz

DEHOGA sieht im Referentenentwurf keinen Fortschritt für flexible Arbeit

Hannover. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes stößt in Niedersachsen auf deutliche Kritik. Nach Einschätzung des DEHOGA Niedersachsen bleibt der Entwurf weit hinter den Erwartungen zurück und bringt keine echte Weiterentwicklung für eine moderne und flexible Arbeitszeitgestaltung. Besonders der vorgesehene Tarifvorbehalt sorgt für Ernüchterung.

Große Erwartungen – geringe Bewegung

Der nun vorgelegte Entwurf des Bundesministerium für Arbeit und Soziales erkennt zwar grundsätzlich an, dass flexible Arbeitszeiten sowohl den Bedürfnissen der Beschäftigten in einer vielfältigen Arbeitswelt als auch den betrieblichen Erfordernissen entsprechen. Gleichzeitig knüpft er diese Flexibilisierung jedoch an einen Tarifvorbehalt.

Aus Sicht des DEHOGA Niedersachsen blockiert diese Einschränkung die notwendige Weiterentwicklung des Arbeitszeitrechts. Gerade Branchen mit stark schwankendem Arbeitsanfall seien auf praktikable und kurzfristig umsetzbare Lösungen angewiesen.

DEHOGA-Präsident Dirk Breuckmann macht die Enttäuschung deutlich: „Unsere Erwartungshaltung angesichts der Beschlusslage im Koalitionsvertrag und der Nationalen Tourismusstrategie, in der sich die Regierungskoalitionäre zukunftsgerichtet für Deutschland einig waren, war groß. Umso enttäuschter sind wir nun über den Referentenentwurf.“

Tarifvorbehalt als Hemmnis

Konkret kritisiert der Verband, dass die geplante Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ausschließlich über Tarifverträge ermöglicht werden soll. Nach Auffassung des DEHOGA Niedersachsen führt diese Konstruktion angesichts der bekannten Blockadehaltungen der Sozialpartner nicht zu mehr Flexibilität in der betrieblichen Praxis.

Stattdessen plädiert der Verband dafür, Beschäftigte und Arbeitgeber direkt in die Lage zu versetzen, flexible Arbeitszeitmodelle innerhalb einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit zu vereinbaren. Breuckmann betont: „Dafür bedarf es nicht des Instrumentariums eines Tarifvorbehalts – das können die Vertragsparteien auch in eigener Verantwortung sinnvoll im jeweiligen Arbeitsverhältnis regeln.“

Kritik an elektronischer Arbeitszeiterfassung

Zusätzliche Kritik übt der DEHOGA Niedersachsen an der verpflichtenden Einführung der elektronischen Arbeitszeiterfassung. Nach Einschätzung des Verbandes entstehen dadurch erhebliche Kosten und zusätzlicher bürokratischer Aufwand – insbesondere für kleine und kleinste Betriebe.

Gerade in einer wirtschaftlich angespannten Lage sende diese Vorgabe ein falsches Signal. Zudem weist der Verband darauf hin, dass die Rechtsprechung bislang ausdrücklich keine elektronische Form der Arbeitszeiterfassung verlangt habe.

Hoffnung auf Nachbesserungen im Verfahren

Trotz der deutlichen Kritik setzt der DEHOGA Niedersachsen auf Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren. Aus Sicht des Verbandes wäre es entscheidend, die vorgesehenen Hemmnisse – insbesondere den Tarifvorbehalt – zu streichen, um tatsächlich einen Schritt hin zu einem modernen und praxistauglichen Arbeitszeitgesetz zu machen.

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