Langenhagener Kitas bleiben vorerst in der Notbetreuung

Kind mit Bauklötzen
Symbolbild spielendes Kind/Kita - Quelle: Pixabay

Kita-Träger wurden am Samstag informiert

Langenhagen (pm). Die Langenhagener Kitas bleiben bis auf Weiteres in der Notbetreuung (Szenario C). Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und die Allgemeinverfügung der Region Hannover vom 24. April 2021 haben daran nichts geändert.

Die Stadt Langenhagen hat alle Kita-Träger bereits am Samstag informiert.

Wie das Kultusministerium mitteilt, hat der Bundesgesetzgeber wichtige Ergänzungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen. Darin ist u.a. eine 7-Tage-Inzidenz von 165 als Schwellenwert für die Betriebsuntersagung in Kindertageseinrichtungen vorgesehen. Das neue IfSG lässt den Ländern allerdings einen Spielraum dahingehend, die vorgesehene Inzidenzgrenze aus Gründen des Infektionsschutzes zu unterschreiten. In Niedersachsen gilt für den Bereich der Kindertagesbetreuung vor diesem Hintergrund auch weiterhin die Regelungen der Corona-Verordnung vom 16.04.2021, die den Schwellenwert von 100 für den Wechsel zwischen Szenario B (eingeschränkter Betrieb) und Szenario C (Betriebsuntersagung mit Notbetreuung) vorgibt. Die bisher bekannten Regelungen bleiben insofern bestehen. Auch im Rahmen einer neu gefassten Corona-Verordnung wird an den bisherigen Regelungen für Kindertageseinrichtungen festgehalten.

Inwieweit die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens, das Voranschreiten der Impfkampagne und eine Ausdehnung der Testungen perspektivisch Veränderungen erlauben, bleibt abzuwarten. Hierfür wäre eine Anpassung der Corona-Verordnung erforderlich.

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