Allgemeinverfügung mit klaren Maßnahmen für Sicherheit und Erholung
Wunstorf/Steimhude (pm/redk). Auch in diesem Jahr trifft die Stadt Wunstorf Vorkehrungen, um den Aufenthalt in Steinhude an Christi Himmelfahrt geordnet und sicher zu gestalten. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass eine gezielte Steuerung des Besucheraufkommens sinnvoll ist. Daher wird erneut eine Allgemeinverfügung erlassen, die insbesondere das Abspielen von Musik und das Mitführen von Alkohol regelt.
Im Einzelnen gilt:
- Musikverbot: Das für Dritte wahrnehmbare Abspielen von Musik ist auf sämtlichen öffentlichen Flächen in Steinhude, darunter der Strandterrassenvorplatz, die Wiese zwischen Strandterrassen und Bootshaus der Feuerwehr sowie das Kurparkgelände, untersagt. Auf der Wiese zwischen Minigolfplatz, Strandterrassenparkplatz und Bruchdamm gilt dieses Verbot ab 18:00 Uhr. Diese Fläche muss zudem spätestens um 19:00 Uhr verlassen werden. Das Kurparkgelände rund um die Sonnenuhr wird ganztägig durch Bauzäune abgesperrt.
- Grillverbot: Aus Gründen des Brandschutzes ist das Grillen auf allen genannten Flächen untersagt.
- Zutrittsregelung Badeinsel: Der Zugang zur Badeinsel erfolgt kontrolliert durch einen Sicherheitsdienst. Alkoholische Getränke und Glasflaschen jeglicher Art dürfen nicht mitgeführt werden. Transportbehältnisse sind auf Verlangen zu öffnen. Personen, die erkennbar alkoholisiert sind, wird der Zutritt verwehrt.
Die Durchsetzung der Maßnahmen übernehmen die Polizei und ein Sicherheitsdienst.
Ziel der Regelungen ist es, allen Besucherinnen und Besuchern einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen. Die Stadt verfolgt dabei einen ausgewogenen Ansatz, der die Interessen der Anwohnerschaft, der Feiernden am sogenannten Vatertag und der Erholungssuchenden gleichermaßen berücksichtigt.