Keine akute Gesundheitsgefährdung festgestellt – Ministerium kündigt weitere Schritte an
Hannover (pm/redk). Im Rahmen einer Fachveranstaltung mit rund 25 Teilnehmenden hat das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen heute das erste Gutachten zum Nachtflugverkehr am Flughafen Hannover-Langenhagen präsentiert. Auch Staatssekretär Frank Wunderling-Weilbier war vor Ort, als die Ergebnisse der umfassenden Analyse öffentlich vorgestellt wurden. Eingeladen waren neben den wirtschaftspolitischen Sprechern der Landtagsfraktionen auch Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinitiativen, der umliegenden Kommunen, der Fluglärmschutzkommission sowie der Flughafenbetreiberin. Die Veranstaltung wurde zudem per Livestream übertragen.
Das Gutachten markiert den Auftakt eines mehrstufigen Prozesses, in dem alle relevanten fachlichen Aspekte des Nachtflugbetriebs am Flughafen Hannover untersucht werden. Grundlage dafür ist eine Entschließung des Niedersächsischen Landtags. Im Fokus der ersten Studie standen die Lärmimmissionen entlang der nächtlichen Flugrouten in der Region Hannover. Hierzu wurden verschiedene Lärmzonen berechnet, frühere Lärmmessungen ausgewertet sowie neue Messungen durchgeführt. Zudem wurde analysiert, wie viele Menschen in den betroffenen Lärmzonen leben. Die Ergebnisse wurden aus lärmmedizinischer und rechtlicher Perspektive eingeordnet.
Aus Sicht des Ministeriums als zuständiger Aufsichtsbehörde ist ein zentrales Ergebnis, dass laut Gutachten aktuell keine Gesundheitsgefährdungen durch nächtlichen Fluglärm zu befürchten sind.
Die Bürgerinitiativen äußerten Kritik an dieser Einschätzung. Staatssekretär Wunderling-Weilbier nahm dazu wie folgt Stellung: „Ich habe Verständnis dafür, dass sich gerade die Bürgerinitiativen vielleicht teilweise andere inhaltliche Ergebnisse gewünscht hätten. Ich möchte aber auch betonen, dass das Gutachten nach ordnungsgemäßer Vergabe durch die beauftragten Gutachter objektiv und in einem neutralen Prozess erstellt wurde. Dem Gutachten liegt ein Konzept zugrunde, das im Vorfeld mit allen Flughafen-Stakeholdern abgestimmt war. Es bietet viele wichtige inhaltliche Aussagen und Darstellungen, die nun – wie vom Landtag vorgesehen – als sachliche Diskussionsgrundlage genutzt werden können.“
In einem nächsten Schritt soll ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben werden, das die wirtschaftlichen Aspekte des Nachtflugbetriebs analysiert. Anschließend ist ein Dialogprozess zwischen der Flughafengesellschaft und dem Flughafenumfeld geplant. Ziel ist es, konkrete Verbesserungen für die von Fluglärm betroffenen Menschen zu erreichen – ohne die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Flughafens zu gefährden.
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