Interne Ermittlungen führen zu Dienstenthebungen und weiteren Verfahren
Hannover. Wie die Polizeidirektion Hannover miteilt, sind mehrere Disziplinarverfahren gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte eingeleitet worden. Fünf Einsatzkräfte wurden vorläufig vom Dienst entbunden, weitere Beamte versetzt. Parallel laufen strafrechtliche Ermittlungen. Der Vorgang hat Auswirkungen auf den Dienstbetrieb und das öffentliche Vertrauen in die Polizei.
Im Zuge dienstrechtlicher Ermittlungen hat die Polizeidirektion Hannover vier Polizeivollzugsbeamte und eine Polizeivollzugsbeamtin vorläufig des Dienstes enthoben. Gegen zwei weitere Beamte wurden ebenfalls Disziplinarverfahren eingeleitet. Sie wurden in andere Dienstbereiche innerhalb der Polizeidirektion umgesetzt.
Straf- und Disziplinarverfahren parallel
Neben den dienstrechtlichen Maßnahmen wurden im Rahmen der Ermittlungen auch strafrechtlich relevante Sachverhalte festgestellt. Entsprechende Ermittlungsverfahren wurden gegen die betroffenen Personen eingeleitet. Teile der Disziplinarverfahren sind bis zum Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt.
Zu den konkreten Vorwürfen macht die Polizeibehörde derzeit keine Angaben. Dies sei aus ermittlungstaktischen und rechtlichen Gründen nicht möglich, teilte die Polizeidirektion mit. Weitere Entscheidungen hängen vom Ausgang der laufenden Ermittlungen ab.
Polizeipräsidentin betont Transparenz und Unschuldsvermutung
Polizeipräsidentin Gwendolin von der Osten äußerte sich deutlich zu den Vorgängen: „Die Vorwürfe treffen uns als Polizeibehörde und beschädigen das Vertrauen, das die Menschen zu Recht in uns setzen. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, wäre dies nicht nur ein möglicher Verstoß gegen geltendes Recht, sondern auch gegen die Werte und Maßstäbe, denen wir uns als Polizei täglich verpflichtet fühlen. Deshalb handeln wir transparent und konsequent und werden die notwendigen rechtlichen und disziplinarrechtlichen Konsequenzen ziehen, um das Vertrauen in die Integrität der Polizei zu schützen und mögliche Beeinträchtigungen des Dienstbetriebs auszuschließen. Zugleich betone ich, dass bis zum Abschluss der Ermittlungen die Unschuldsvermutung gilt.“
Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden
Die Polizeidirektion Hannover arbeitet nach eigenen Angaben eng mit den zuständigen Ermittlungsbehörden zusammen. Über wesentliche Entwicklungen soll informiert werden, sofern dies rechtlich zulässig ist.
Einordnung
Disziplinarverfahren und vorläufige Dienstenthebungen sind bei schwerwiegenden Verdachtsmomenten ein übliches Instrument, um laufende Ermittlungen zu schützen und mögliche Auswirkungen auf den Polizeialltag zu begrenzen. Für Bürgerinnen und Bürger ist dabei vor allem die transparente Aufarbeitung entscheidend, um das Vertrauen in staatliche Institutionen zu erhalten.










