Neue Informationsangebote richten sich besonders an ältere Menschen – Bundestag berät über eine mögliche Widerspruchslösung
Köln/Berlin – (KI/redaktionell geprüft). Für eine Organspende gibt es keine allgemeine obere Altersgrenze. Dennoch geht laut einer Repräsentativbefragung des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) etwa die Hälfte der Befragten davon aus, dass Menschen ab einem bestimmten Alter keine Organe mehr spenden können. Mit einer neuen Broschüre und einem Plakat will das Bundesinstitut insbesondere ältere Menschen über Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Organ- und Gewebespende informieren.
Das Thema erhält aktuell auch politische Bedeutung: Der Bundestag befasste sich am heutigen Donnerstag, 24. September 2026, in erster Lesung mit zwei Gesetzentwürfen zur Einführung einer Widerspruchsregelung. Gleichzeitig liegt ein fraktionsübergreifender Antrag vor, der stattdessen die geltende Entscheidungsregelung weiterentwickeln und insbesondere Aufklärung und Registrierung verbessern will. Nach der ersten Beratung sollen die Vorlagen zur weiteren Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen werden.
Zustand der Organe ist entscheidend
Nach Angaben des BIÖG entscheidet bei einer möglichen Organspende nicht allein das Lebensalter, sondern insbesondere der Zustand der Organe. Ob diese für eine Transplantation geeignet sind, wird im konkreten Fall medizinisch beurteilt. Im Jahr 2025 war die älteste Person, die ein Organ spendete, nach Angaben des Instituts 91 Jahre alt.
Auch Vorerkrankungen schließen eine Organspende demnach nicht grundsätzlich aus. Bestimmte Erkrankungen wie akute Infektionen oder aktive Krebserkrankungen können einer Spende jedoch entgegenstehen.
Die Vorstellung einer festen Altersgrenze beeinflusst offenbar auch persönliche Entscheidungen. Nach der vom BIÖG angeführten Befragung gab jeder fünfte Befragte im Alter zwischen 56 und 75 Jahren an, wegen der angenommenen Altersgrenze bislang keine Entscheidung für oder gegen eine Organspende getroffen zu haben.
Mit der Broschüre „Organspende. Ihre Entscheidung kennt kein Alter“ richtet sich das Bundesinstitut deshalb gezielt an ältere Menschen. Sie informiert über Organ- und Gewebespende, greift verbreitete Irrtümer auf und erläutert Möglichkeiten, die persönliche Entscheidung festzuhalten.
Entscheidung kann unterschiedlich dokumentiert werden
Eine Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende kann unter anderem in einer Patientenverfügung dokumentiert werden. Das BIÖG stellt dafür eine weitere Broschüre mit Hinweisen und Textbausteinen zur Verfügung.
Eine weitere Möglichkeit ist das digitale Organspende-Register. Dort können Menschen freiwillig und kostenlos ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende hinterlegen und später wieder ändern.
Liegt keine eigene dokumentierte Entscheidung vor, müssen nach der derzeit geltenden Regelung unter bestimmten Voraussetzungen die Angehörigen einbezogen werden. Gerade diese Situation ist Teil der politischen Diskussion über eine mögliche Änderung des Transplantationsgesetzes.
Bundestag diskutiert zwei unterschiedliche Ansätze
Die politische Debatte dreht sich insbesondere darum, wie die Zahl der Organspenden erhöht werden kann. 2025 gab es nach Angaben in den dem Bundestag vorliegenden Gesetzentwürfen 985 Organspender, während 8.199 Menschen auf der Warteliste für eine Organtransplantation standen.
254 Abgeordnete aus mehreren Fraktionen haben einen Gesetzentwurf für eine Widerspruchsregelung eingebracht. Ein weiterer entsprechender Gesetzentwurf kommt vom Bundesrat. Nach diesem Ansatz könnten volljährige und einwilligungsfähige Menschen grundsätzlich für eine postmortale Organspende infrage kommen, sofern sie einer Entnahme nicht ausdrücklich widersprochen haben. Ein dokumentierter Widerspruch müsste berücksichtigt werden.
Daneben gibt es einen fraktionsübergreifenden Antrag von 58 Abgeordneten, der an der freiwilligen Entscheidungsregelung festhalten will. Dieser Ansatz setzt unter anderem auf bessere Information sowie einen einfacheren und barriereärmeren Zugang zum Organspende-Register. Die Abgeordneten argumentieren, dass Schweigen nicht als Zustimmung zu einer Organspende gewertet werden sollte.
Damit besteht zwar weitgehend Einigkeit darüber, dass mehr Spenderorgane benötigt werden; über den gesetzlichen Weg dorthin gibt es jedoch unterschiedliche Positionen. Bereits bei einer Grundsatzdebatte im Juni hatten Abgeordnete sowohl für eine Widerspruchsregelung als auch für die Beibehaltung und Verbesserung der bestehenden Entscheidungsregelung argumentiert.
Informationen und Beratung zur Organspende
Das BIÖG bietet neben seinen Broschüren weitere Informationen zur Organ- und Gewebespende sowie zum digitalen Register an. Für persönliche Fragen steht außerdem das Infotelefon Organspende montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 9040400 zur Verfügung.










