
Neue Regelungen gegen Missbrauch und Dauerparker schaffen mehr Stellplätze für Nahverkehrskunden
Hannover (pm/redk). Seit Mai gilt auf den 20 Park + Ride-Anlagen an Stadtbahnstationen in der Region Hannover ein nächtliches Parkverbot: Wer montags bis freitags zwischen 2 und 4 Uhr sein Fahrzeug abstellt, muss mit einem Bußgeld von 50 Euro rechnen. Bei Parkzeiten von über 22 Stunden werden für jeden weiteren Tag ebenfalls 50 Euro fällig – maximal 500 Euro. Die Infrastrukturgesellschaft (Infra) der Region Hannover, die für die Anlagen zuständig ist, behält sich zudem das Abschleppen widerrechtlich parkender Fahrzeuge vor.
„Immer wieder erreichen uns Beschwerden von Nahverkehrskunden, die morgens keinen Stellplatz bekommen“, erklärt Infra-Geschäftsführer Christian Weske. Ursache seien Anwohner und Beschäftigte benachbarter Firmen, die die Stellflächen nutzen, sowie Dauerparker und blockierende Werbeanhänger. „Die einzelnen Anlagen sind davon unterschiedlich stark betroffen, aber wir wollen einheitliche Regelungen in der Benutzerordnung“, so Weske weiter.
Park + Ride-Anlagen mit insgesamt mehr als 2000 Stellplätzen sollen Pendlern den Umstieg auf Bus und Bahn erleichtern und so den Autoverkehr in Hannovers Innenstadt reduzieren. „Sie sind kostenfrei – aber nur für Nahverkehrskunden, die unmittelbar umsteigen“, betont Weske. Auch das Kurzzeitparken, etwa für Einkäufe, sowie das Abstellen außerhalb markierter Flächen sind nicht erlaubt.
Bisher kontrollierte das Sicherheitsunternehmen ProTec die Anlagen und verhängte bei Verstößen Strafgelder in Höhe von 40 Euro. Aufgrund gestiegener Kosten wurde das Bußgeld auf 50 Euro angehoben. Seit Mai übernimmt die German Service Group (GSG) aus Mainz das Parkplatzmanagement und kontrolliert nun auch nachts. Ausnahmen vom nächtlichen Parkverbot gelten nur für Nahverkehrskunden, die in Nachtschichten arbeiten; diese müssen eine Genehmigung bei der Infra beantragen.
Zur besseren Übersicht sind einige Stellplätze mit Sensoren ausgestattet, die jedoch nicht für Kontrollen genutzt werden, sondern die Auslastung an die Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen übermitteln. Die Daten sind online unter www.vmz-niedersachsen.de im Bereich Park + Ride abrufbar.