73 unerlaubte Einreisen festgestellt und 27 Haftbefehle vollstreckt – Grenzkontrollen bleiben flexibel und effektiv
Hannover (redk). Seit dem 16. September 2024 führt die Bundespolizei vorübergehende Binnengrenzkontrollen an verschiedenen Schengen-Grenzen durch, darunter auch an der Grenze zwischen Niedersachsen und den Niederlanden. Die Bundespolizeidirektion Hannover verzeichnete seit Beginn der Maßnahmen 73 unerlaubte Einreisen und wies 50 Personen an der Grenze zurück. Zusätzlich wurden 27 offene Haftbefehle festgestellt und vollstreckt.
„Die temporären Grenzkontrollen haben sich insbesondere durch eine flexible einsatztaktische Organisation bewährt. Dank des Engagements unserer Einsatzkräfte und der Unterstützung unserer Partner können wir so unseren Kontrollauftrag erfolgreich bewältigen,“ erklärte Michael Schuol, Präsident der Bundespolizeidirektion Hannover.
Zwischen dem 16. und 30. September 2024 stellte die Bundespolizeidirektion Hannover im Rahmen der Binnengrenzkontrollen folgende Verstöße fest:
- 73 unerlaubte Einreisen gemäß Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Bei 51 Personen wurden Maßnahmen zur Einreiseverhinderung bzw. Aufenthaltsbeendigung vollzogen (50 Zurückweisungen und eine aufenthaltsbeendende Maßnahme)
- Vier Schleusungen mit insgesamt acht geschleusten Personen gemäß AufenthG
- Vier Schleuser wurden gemäß AufenthG festgestellt
- 27 Personen mit offenem Haftbefehl gemäß Strafprozessordnung (StPO)
- Drei Personen mit Einreiseverweigerungen gemäß AufenthG
- Vier Schutzersuchen gemäß Asylgesetz (AsylG)
Wissenswert:
Die temporären, wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an den Schengen-Grenzen erfolgen auf Anordnung des Bundesministers des Innern und für Heimat. Seit dem 16. September 2024 betreffen die Kontrollen auch die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien, Österreich und Schweiz) wurden die vorübergehenden Kontrollen bereits zuvor wieder eingeführt.
Die Maßnahmen dienen dem Schutz der inneren Sicherheit und sollen irreguläre Sekundärmigration reduzieren.
(Hinweis: Die o.a. Daten basieren auf einem Sondermeldedienst der Bundespolizei und sind nicht qualitätsgesichert.)